Vorlage - CH-2025-016
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Umsetzung der Maßnahme „Verbesserung der Infrastruktur - Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED im Ortsteil Chorin“ entsprechend der durch den Ortsbeirat Chorin festgelegten Ausführung (grundsätzlich Verwendung von dekorativen Leuchtenaufsätzen in braun; Einsatz eines Retrofit-Leuchteneinsatzes bei den Vulkan-Bogenleuchten; Errichtung einer neuen SBL-Anlage in der Choriner Bahnhofstraße – Maste feuerverzinkt, Aufsätze braun; Einsatz insektenfreundlicher Leuchtmittel).
Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Bauleistungen auszuschreiben und dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.
Sachverhalt:
Für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED im Ortsteil Chorin ist durch das beauftragte Planungsbüro die Entwurfsplanung erarbeitet worden. Es wurde zunächst die Bestandsbeleuchtung dokumentiert und Lösungsvorschläge sowohl zur Umrüstung als auch zum Ersatz einzelner Straßenleuchten erarbeitet.
In einer Einwohnerversamlung am 28.02.2025 hat der Ortsbeirat die Einwohner des Ortsteils Chorin über diese Planunterlage informiert und das Votum der Anwesenden zur Ausführungsvariante eingeholt.
Im Ergebnis dieser Einwohnerversammlung hat sich der Ortsteil Chorin für folgende Ausführung ausgesprochen:
Der Entwicklungsausschuss der Gemeinde Chorin stimmte der im Ortsbeirat Chorin bzw. in der Einwohnerversammlung am 28.02.2025 festgelegten Ausführungsvariante in seiner Sitzung am 05.03.2025 einstimmig zu.
Der vom Ortsbeirat beantragte zusätzliche Lichtpunkt am Abzweig Golzower Weg 15/16 könnte nur mit Hilfe eines neuen Hausanschlusses im Bereich hinter der Eisenbahnbrücke ausgeführt werden. Die dafür anfallenden Kosten für die Herstellung des Hausanschlusses sowie die jährlichen Zähler-Grundgebühren stehen allerdings in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu einem zusätzlichen Lichtpunkt. Aus diesem Grund wird am Abzweig Golzower Weg 15/16 keine weitere Straßenleuchte aufgestellt.
Anwohner haben die Möglichkeit, gegen Kostenersatz (in Höhe von ca. 100 – 200 € abhängig vom angebotenen Modell) die Leuchtenaufsätze vor ihrem Grundstück mit einem Blendschutz ausrüsten zu lassen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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