Vorlage - CH-2025-016

 
 
Betreff: Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED im OT Chorin – Ausführungsart
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
27.03.2025 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Umsetzung der Maßnahme „Verbesserung der Infrastruktur - Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED im Ortsteil Chorin“ entsprechend der durch den Ortsbeirat Chorin festgelegten Ausführung (grundsätzlich Verwendung von dekorativen Leuchtenaufsätzen in braun; Einsatz eines Retrofit-Leuchteneinsatzes bei den Vulkan-Bogenleuchten; Errichtung einer neuen SBL-Anlage in der Choriner Bahnhofstraße Maste feuerverzinkt, Aufsätze braun; Einsatz insektenfreundlicher Leuchtmittel).

 

Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Bauleistungen auszuschreiben und dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

r die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED im Ortsteil Chorin ist durch das beauftragte Planungsbüro die Entwurfsplanung erarbeitet worden. Es wurde zunächst die Bestandsbeleuchtung dokumentiert und Lösungsvorschläge sowohl zur Umrüstung als auch zum Ersatz einzelner Straßenleuchten erarbeitet.

 

In einer Einwohnerversamlung am 28.02.2025 hat der Ortsbeirat die Einwohner des Ortsteils Chorin über diese Planunterlage informiert und das Votum der Anwesenden zur Ausführungsvariante eingeholt.

 

Im Ergebnis dieser Einwohnerversammlung hat sich der Ortsteil Chorin für folgende Ausführung ausgesprochen:

 

  • Umrüstung der Glockenleuchten in der Mittelreihe/Choriner Dorfstraße bzw. Amt Chorin mittels eines Retrofit-Leuchteneinsatzes;
  • ansonsten werden die vorhandenen Leuchtenaufsätze gegen dekorative Aufsatzleuchten getauscht (technische Leuchten sollen nicht verwendet werden)
  • die Farbgebung der neuen Leuchtenaufsätze soll analog der bereits vorhandenen Leuchtkörper in Braun ausgeführt werden
  • in der Choriner Bahnhofstraße (zwischen Choriner Dorfstraße und Bahnübergang) erfolgt eine komplette Neuinstallation der Beleuchtungsanlage (Maste feuerverzinkt, Aufsätze braun, Höhe analog Hüttenweg)
  • Ausführung neuer Maste grundsätzlich nur in feuerverzinkt
  • Verwendung insektenfreundlicher Leuchtmittel

 

Der Entwicklungsausschuss der Gemeinde Chorin stimmte der im Ortsbeirat Chorin bzw. in der Einwohnerversammlung am 28.02.2025 festgelegten Ausführungsvariante in seiner Sitzung am 05.03.2025 einstimmig zu.

 

Der vom Ortsbeirat beantragte zusätzliche Lichtpunkt am Abzweig Golzower Weg 15/16 könnte nur mit Hilfe eines neuen Hausanschlusses im Bereich hinter der Eisenbahnbrücke ausgeführt werden. Die dafür anfallenden Kosten für die Herstellung des Hausanschlusses sowie die jährlichen Zähler-Grundgebühren stehen allerdings in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu einem zusätzlichen Lichtpunkt. Aus diesem Grund wird am Abzweig Golzower Weg 15/16 keine weitere Straßenleuchte aufgestellt.

 

Anwohner haben die Möglichkeit, gegen Kostenersatz (in Höhe von ca. 100 200 abhängig vom angebotenen Modell) die Leuchtenaufsätze vor ihrem Grundstück mit einem Blendschutz ausrüsten zu lassen.


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2025

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

140.000 Euro

5410202-30601-2311110

Auszahlungen

170.000 Euro

5410202-30601-0961010

Bemerkungen/Erläuterungen:

 

I045-23-08

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen