Vorlage - CH-2025-017 IV
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Chorin hat mit Beschluss CH-042/2022 vom 29.09.2022 die Errichtung einer sicheren Querung in Form eines Fußgängerüberweges beschlossen. Ein entsprechender Antrag auf Änderung der verkehrsrechtlichen Anordnung (VAO) wurde bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim (SVB) gestellt. Mit Bescheid vom 11.03.2025 wurde der Antrag abgelehnt. Details sind der beigefügten Versagung zu entnehmen.
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