Vorlage - CH-034/2015
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, die Schulträgerschaft für die Ortsteile Brodowin, Chorin, Golzow, Neuehütte, Sandkrug und Serwest an die Gemeinde Britz durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum 01.01.2016 zu übertragen.
Problemdarstellung/Sachverhalt: Träger der Grundschulen sind grundsätzlich gemäß § 100 Abs. 1 BbgSchulG die Gemeinden oder Gemeindeverbände. Gemäß § 101 Abs. 1 BbgSchulG können Schulträger sich zu Schulverbänden als Zweckverbände zusammenschließen oder die Schulträgerschaft aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf einen anderen Schulträger übertragen.
Wenn der Beschluss Nr. CH-031/2015 IV wie vorgeschlagen getroffen wurde, wurde die Schulträgerschaft vom Amt Britz-Chorin-Oderberg an die Gemeinde Chorin zurückverlangt. Unter Vorbehalt der gleichlautenden Beschlüsse aller an der Übertragung beteiligten Gemeinden in ihren jeweiligen Vertretungen sowie der Zustimmung des Amtsausschusses des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zur Rückübertragung besteht nun das Erfordernis, die Schulträgerschaft einem anderen Schulträger zu übertragen, der diese Aufgabe leisten kann, da Chorin selbst nicht über eine Schule verfügt, die in der Schulentwicklungsplanung des Landkreises Barnim für den Zeitraum 01.08.2012-31.07.2017 als erforderlich bezeichnet wird.
Für die Ortsteile Brodowin, Chorin, Golzow, Neuehütte, Sandkrug und Serwest sollte als zuständige Grundschule die Grundschule „Max Kienitz“ Britz, wie gehabt, festgelegt und hierfür die Schulträgerschaft auf die Gemeinde Britz durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum 01.01.2016 übertragen werden.
Für den Ortsteil Senftenhütte wurde die Schulträgerschaft an die Stadt Joachimsthal übertragen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |