Vorlage - BR-2025-023

 
 
Betreff: Abschluss eines Vertrages zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde Britz am Windpark Lichterfelde nach § 6 EEG
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Britz Vorberatung
07.04.2025 
Finanzausschuss Britz zur Kenntnis genommen     
Bauausschuss Britz Vorberatung
15.04.2025 
Bauausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
28.04.2025 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
250314-125910-2b7

Die Gemeindevertretung Britz beschließt mit der Hanse Windkraft GmbH einen Vertrag zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde Britz an der Windenergieanlage SEE930207028500 im Windpark Lichterfelde nach § 6 EEG zu schließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Hanse Windkraft GmbH, eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke München, betreibt in der Gemarkung Lichterfelde, im Windpark Lichterfelde, eine Windenergieanlagen (WEA). Die WEA weist eine installierte elektrische Leistung von 2.000 Kilowatt auf. Die Inbetriebnahme im Sinne des § 3 Nr. 30 EEG 2023 der WEA 5 und 6 erfolgte am 15.12.2003.

 

Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz_EEG 2023) enthält im § 6 eine Regelung, wonach eine finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau der WEA enthalten ist. Betreiber von Windenergieanlagen an Land nach Maßgabe von § 6 Abs. 2 EEG 2023 und Betreiber von Freiflächenanlagen nach Maßgabe von § 6 Abs. 3 EEG 2023 sollen Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlagen betroffen sind, finanziell beteiligen. Bei Windenergieanlagen an Land dürfen gem. § 6 Abs. 2 EEG 2023 sowohl die Gemeinden am Anlagenstandort als auch die umliegenden Gemeinden beteiligt werden, wenn die Anlage eine installierte Leistung von mehr als 1.000 Kilowatt hat. Dabei sind alle Gemeinden anteilig zu berücksichtigen, deren Gebiet zumindest teilweise in einem Radius von 2,5 Kilometern um die Turmmitte der Windenergieanlage liegt. Auf die Gemeinde Britz entfällt ein Anteil von 33%.

Den Gemeinden dürfen Beträge von insgesamt höchstens 0,2 Cent je Kilowattstunde für die eingespeiste Strommenge angeboten werden. Die finanzielle Beteiligung wird gem. § 6 Abs. 1 EEG 2023 als einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung ausgezahlt. Durch sie sollen die Akzeptanz der Energiewende vor Ort gesteigert werden. Vereinbarungen über solche Zuwendungen bedürfen gem. § 6 Abs. 4 EEG 2023 der Schriftform.

 

Der Betreiber der Windenergieanlage SEE930207028500 im Windpark Lichterfelde die Hanse Windkraft GmbH bietet der Gemeinde Britz nunmehr diese aus § 6 EEG 2023 mögliche finanzielle Beteiligung an. Der Betreiber verpflichtet sich, der Gemeinde Britz als betroffener Gemeinde gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Satz 5 EEG 2023 Zuwendungen in anteiliger Höhe des insgesamt an alle betroffenen Gemeinden zu zahlenden Betrages in Höhe von 0,2 ct/kWh ohne Gegenleistung zu zahlen. Der Betrag wird für die von der WEA tatsächlich in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeiste Strommenge ab Inkrafttreten des Vertrages gezahlt. Die Zuwendungen unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht.

Der Vertrag ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Zahlung des Betrages erfolgt als einseitige Leistung des Betreibers an die Gemeinde Britz ohne jedweden direkten oder indirekten Gegenleistungsanspruch des Betreibers. Die Gemeinde Britz ist aufgrund dieses Vertrages nicht verpflichtet, irgendeine direkte oder indirekte Handlung oder Unterlassung für den Betreiber vorzunehmen. Sofern die Gemeinde Britz irgendwelche Handlungen oder Unterlassungen vornimmt, die dem Betreiber direkt oder indirekt zugutekommen, stehen diese nicht im Zusammenhang mit dem Vertrag. Die Zahlung erfolgt ohne jedwede Zweckbindung an die Gemeinde Britz, und die Gemeinde Britz kann ohne jede Mitwirkung oder Einflussnahme des Betreibers über die Verwendung der nach § 1 dieses Vertrags i. V. m. Anlage 2 gezahlten Mittel selbstbestimmt entscheiden.

 

Der Vertrag beginnt mit der beiderseitigen Unterzeichnung, wobei die tatsächlich eingespeisten Strommengen ab dem 01.01.2025 berücksichtigt werden. Die Laufzeit ist befristet und endet am 31.12.2025. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf gekündigt wird.

 

Der Abschluss des Vertrages mit dem Betreiber der WEA würde der Gemeinde Britz jährlich durchschnittlich Erträge i. H. v. geschätzt 2.280,00 Euro einbringen

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2025

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

ca. 2.280,00 Euro

5310101-20102-4147000

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

ca. 2.280,00 Euro

5310101-20102-6147000

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 250314-125910-2b7 (4168 KB)