Sachverhalt:
Mit dem Aufstellungsbeschluss PS-003/2020 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee die Aufstellung des Flächennutzungsplanes für das Gemeindegebiet Parsteinsee beschlossen.
Mit den Vorentwurfsplanunterlagen von 08.12.2023 wurden die Nachbarn nach § 2 Abs. 2 BauGB, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 26.01.2024 und die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 01.02.2024 bis 04.03.2024 frühzeitig beteiligt.
In der Entwurfsphase wurden die Stellungnahmen berücksichtigt und untereinander abgewogen. Mit der Billigung des Entwurfs wird die nächste Verfahrensstufe eingeleitet.
Der Entwurf zum Flächennutzungsplan in der Fassung vom 17.03.2025, die Begründung mit der besprochenen Änderung vom 14.04.2025 einschließlich Umweltbericht, weitere Umweltinformationen und die nach Einschätzung der Gemeindewesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Landschaftsplan sind in der Zeit vom
05.05.2025 bis einschließlich 06.06.2025
auf der Homepage des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
(https://britz-chorin-oderberg.de/thema/amtliches-ortsrecht/oeffentliche-bekanntmachungen)
öffentlich einsehbar.
Die Unterlagen liegen für den Offenlagezeitraum außerdem im Amt Britz-Chorin-Oderberg – Bauamt – Zimmer 1.24, Eisenwerkstraße 11 in 16230 Britz aus und sin während der folgenden Dienstzeiten einsehbar:
Montag von 9:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag von 9:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch von 9:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag von 9:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag von 9:00 – 13:00 Uhr