Vorlage - CH-2025-018
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, rückwirkend zum 01.01.2025, die Erhöhung des Bürgermeisterfonds auf 2.000,00 Euro sowie die Erhöhung der Aufwendungen für Geburtstagsgratulationen auf 12,00 Euro.
Die Ehrung der Geburtstage 70., 75., 80. und 85. erfolgt künftig ausschließlich durch die Ortsvorsteher der Ortsteile der Gemeinde Chorin. Ab dem 90. Geburtstag (90., 95. und ab 100. jährlich) werden die Jubilare ausschließlich durch den ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Chorin geehrt. Der ehrenamtliche Bürgermeister kann diese Aufgabe an die Ortsvorstehern delegieren.
Sachverhalt:
§ 50 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) gestattet Auskünfte über Altersjubiläen an Mandatsträger ab dem 70. Geburtstag, jeden fünften weiteren Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeden folgenden Geburtstag. Ehejubiläen werden ab dem 50. Ehejahr übermittelt.
Die Gemeindevertretung Chorin hat mit Vorlage CH-089/2015 den Beschluss gefasst, Ehrungen von Geburtstagen für Bürger ab dem 70. Lebensjahr im Fünfjahresrhythmus und ab dem 100. Geburtstag jährlich vorzunehmen. Der Betrag zur Ehrung wurde auf 10,00 Euro festgelegt.
In dem Bestreben, ältere Bürger auch weiterhin zu ehren, in das Gemeindeleben einzubeziehen, sowie deren Anteil am Aufbau des Gemeindewesens zu würdigen, sollte diese Tradition der Gratulation gesetzeskonform fortgeführt werden.
Folgende Altersjubilare für die Gemeinde Chorin wurden ermittelt:
Um der aktuellen Preisentwicklung gerecht zu werden, wird vorgeschlagen, den Beitrag bei Gratulationen auf 12,00 Euro zu erhöhen.
Die Ehrung für die Geburtstage 70., 75., 80. und 85. soll künftig ausschließlich durch die Ortsvorsteher der Ortsteile der Gemeinde Chorin erfolgen. Ab dem 90. Geburtstag (90., 95. und ab 100. jährlich) werden die Jubilare ausschließlich durch den ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Chorin geehrt. Der ehrenamtliche Bürgermeister kann diese Aufgabe an die Ortsvorsteher delegieren.
Die Ausgaben für die Glückwünsche zum Geburtstag werden aus dem Repräsentationsfond des Bürgermeisters der Gemeinde Chorin zur Verfügung gestellt. Die Ortsvorsteher der Gemeinde Chorin können Auslagen für die Geburtstage 70., 75., 80. und 85. nach Abzeichnung des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Chorin bei der Amtsverwaltung zur Abrechnung bringen.
Hinweis der Verwaltung:
Gegenwärtig stehen im Repräsentationsfond des Bürgermeisters der Gemeinde Chorin für Glückwünsche zum Geburtstag sowie weitere wiederkehrende, repräsentative Aus- bzw. Aufgaben des ehrenamtlichen Bürgermeisters (Pokale, Repräsentationsgeschenke, Ausgaben für dienstliche Belange, wie etwa Sitzungen und Geschäftstermine) insgesamt 1.200,00 Euro zur Verfügung. Diese Summe ist bereits zur Deckung der Kosten für Glückwünsche zum Geburtstag erforderlich. Daher ist eine Erhöhung der Verfügungsmittel des Bürgermeisters erforderlich.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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