Vorlage - CH-2025-018

 
 
Betreff: Gratulation und Ehrung von Jubiläen in der Gemeinde Chorin
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Golzow Vorberatung
Ortsbeirat Sandkrug Vorberatung
10.04.2025 
Ortsbeirat Sandkrug      
Ortsbeirat Senftenhütte Vorberatung
12.05.2025 
Ortsbeirat Senftenhütte      
Ortsbeirat Brodowin Vorberatung
12.05.2025 
Ortsbeirat Brodowin      
Ortsbeirat Neuehütte Vorberatung
13.05.2025 
Ortsbeirat Neuehütte      
Ortsbeirat Serwest Vorberatung
26.05.2025 
Ortsbeirat Serwest      
Ortsbeirat Chorin Vorberatung
03.06.2025    Ortsbeirat Chorin      
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, rückwirkend zum 01.01.2025, die Erhöhung des Bürgermeisterfonds auf 2.000,00 Euro sowie die Erhöhung der Aufwendungen r Geburtstagsgratulationen auf 12,00 Euro.

 

Die Ehrung der Geburtstage 70., 75., 80. und 85. erfolgt künftig ausschließlich durch die Ortsvorsteher der Ortsteile der Gemeinde Chorin. Ab dem 90. Geburtstag (90., 95. und ab 100. jährlich) werden die Jubilare ausschließlich durch den ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Chorin geehrt. Der ehrenamtliche Bürgermeister kann diese Aufgabe an die Ortsvorstehern delegieren.

 


Sachverhalt:

 

§ 50 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) gestattet Auskünfte über Altersjubiläen an Mandatsträger ab dem 70. Geburtstag, jeden fünften weiteren Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeden folgenden Geburtstag. Ehejubiläen werden ab dem 50. Ehejahr übermittelt.

 

Die Gemeindevertretung Chorin hat mit Vorlage CH-089/2015 den Beschluss gefasst, Ehrungen von Geburtstagen für Bürger ab dem 70. Lebensjahr im Fünfjahresrhythmus und ab dem 100. Geburtstag jährlich vorzunehmen. Der Betrag zur Ehrung wurde auf 10,00 Euro festgelegt.

 

In dem Bestreben, ältere Bürger auch weiterhin zu ehren, in das Gemeindeleben einzubeziehen, sowie deren Anteil am Aufbau des Gemeindewesens zu würdigen, sollte diese Tradition der Gratulation gesetzeskonform fortgeführt werden.

 

Folgende Altersjubilare für die Gemeinde Chorin wurden ermittelt:

 

  • Haushaltsjahr 2025 insgesamt 117 Altersjubilare,
  • Haushaltsjahr 2026 insgesamt 106 Altersjubilare sowie
  • Haushaltsjahr 2027 insgesamt 108 Altersjubilare.

 

Um der aktuellen Preisentwicklung gerecht zu werden, wird vorgeschlagen, den Beitrag bei Gratulationen auf 12,00 Euro zu erhöhen.

 

Die Ehrung für die Geburtstage 70., 75., 80. und 85. soll künftig ausschließlich durch die Ortsvorsteher der Ortsteile der Gemeinde Chorin erfolgen. Ab dem 90. Geburtstag (90., 95. und ab 100. jährlich) werden die Jubilare ausschließlich durch den ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Chorin geehrt. Der ehrenamtliche Bürgermeister kann diese Aufgabe an die Ortsvorsteher delegieren.

 

Die Ausgaben für die Glückwünsche zum Geburtstag werden aus dem Repräsentationsfond des Bürgermeisters der Gemeinde Chorin zur Verfügung gestellt. Die Ortsvorsteher der Gemeinde Chorin können Auslagen für die Geburtstage 70., 75., 80. und 85. nach Abzeichnung des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Chorin bei der Amtsverwaltung zur Abrechnung bringen.

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Gegenwärtig stehen im Repräsentationsfond des Bürgermeisters der Gemeinde Chorin für Glückwünsche zum Geburtstag sowie weitere wiederkehrende, repräsentative Aus- bzw. Aufgaben des ehrenamtlichen Bürgermeisters (Pokale, Repräsentationsgeschenke, Ausgaben für dienstliche Belange, wie etwa Sitzungen und Geschäftstermine) insgesamt 1.200,00 Euro zur Verfügung.

Diese Summe ist bereits zur Deckung der Kosten für Glückwünsche zum Geburtstag erforderlich. Daher ist eine Erhöhung der Verfügungsmittel des Bürgermeisters erforderlich. 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2025 ff.

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

2.000,00 Euro

1110101 30100 5271010

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

2.000,00 Euro

1110101 30100 7271010

Bemerkungen/Erläuterungen:

  • Glückwünsche für Geburtstage ca. 1.300,00 Euro
  • weitere repräsentative Aufgaben des ehrenamtlichen Bürgermeisters  ca. 700,00 Euro

Die Deckung der Mehrkosten für das Haushaltsjahr 2025 erfolgt innerhalb des Budget des Kostenträger 1110101 aus dem Sachkonto 5421000.

Ab dem Haushaltsjahr 2026 sind die Mittel entsprechend einzuplanen.

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen