Vorlage - BR-2025-026 IV
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Sachverhalt:
Gemäß § 27 Abs. 1 KomHKV Bbg. ist die Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Bestandteil des Berichtes ist eine Übersicht über die Entwicklung der Haushaltsjahre 2023 und 2024 gegenüber der Haushaltsplanung 2025 und dem aktuellen IST 2025 mit Buchungsstand 24.03.2025. Die wesentlichen Positionen und Abweichungen werden erläutert.
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