Vorlage - NI-2025-012
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt, den Verein Treidelkunst e.V. mit einem zweckgebundenen Zuschuss aus dem Sachkonto kulturelle Betreuung in Höhe von 1.500,00 Euro für das Zirkuscamp in Niederfinow im Jahr 2025 zu unterstützen. Sachverhalt:
Der Verein Treidelkunst e.V. aus Niederfinow hat mit Datum vom 17.03.2025 einen Antrag auf Unterstützung für das 12. Zirkuscamp in Niederfinow im Jahr 2025 (06. bis 09.06.2025) in Höhe von 1.500,00 Euro gestellt (vgl. Anlage 1).
Hinweis der Verwaltung:
Gemäß der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Niederfinow sind Anträge auf Vereinsförderung bis zum Stichtag 30. Juni für das Folgejahr zu stellen. Im Haushaltsjahr 2025 stehen im Budget Heimat und Kulturpflege 6.000,00 Euro für die Förderung von Vereinen gemäß Vereinsförderrichtlinie sowie 4.000,00 Euro im Sachkonto kulturelle Betreuung zur Verfügung. Die Gemeinde Niederfinow hat mit Beschluss NI-2024-031 vom 12.09.2024 für das Haushaltsjahr 2025 eine Unterstützung des Kulturkreis Niederfinow e.V. in Höhe von 2.000,00 Euro sowie des SV Grün/Weiß Niederfinow e.V. in Höhe von 6.000,00 Euro beschlossen. Eine Zuschuss an den Verein Treidelkunst e.V. wäre aus dem Sachkonto kulturelle Betreuung möglich.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |