Vorlage - CH-2025-020
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt auf der Grundlage des § 80 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2023 zu entlasten.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Chorin hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 80 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten eine Entscheidung zu treffen (§ 80 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf).
Der Jahresabschluss der Gemeinde Chorin zum 31.12.2023 wurde am 07. August 2024 aufgestellt und durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (RGPA) des Landkreises Barnim geprüft. Das Prüfungsurteil mit Datum vom 21. März 2025 befindet, dass der Haushaltsplan im Wesentlichen eingehalten wurde, der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erstellt wurde und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt. Weiterhin wird bescheinigt, dass die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen eingehalten worden sind, der Rechenschaftsbericht 2023 in Einklang mit dem Jahresabschluss 2023 steht und eine zutreffende Darstellung der Lage der Gemeinde gibt. Darüber hinaus wird bestätigt, dass der Jahresabschluss 2023 systematisch und rechnerisch richtig aufgestellt wurde.
Auf Basis des Prüfberichtes und des Prüfungsurteils wird dem Amtsdirektor Entlastung erteilt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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