Vorlage - OD-2025-019
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Zahl der Mitglieder des Entwicklungsausschusses von acht auf neun zu erhöhen. Die Zahl der möglichen beratenden Mitglieder (sachkundige Einwohner) bleibt unverändert bei sechs.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg hat auf Grundlage von § 44 Absatz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) mit Beschluss OD-2024-049 einen Entwicklungsausschuss mit acht Mitgliedern und sechs beratenden Mitgliedern (sachkundige Einwohner) gebildet.
Der Ausschuss wurde im Übrigen durch Beschluss OD-2024-050 mit acht Mitgliedern und Frau Silke Röder als sachkundiger Einwohnerin besetzt. Frau Röder ist nunmehr seit Dezember 2024 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung, steht also nicht mehr als sachkundige Einwohnerin im Entwicklungsausschuss zur Verfügung. Sie ist jedoch weiterhin an einer Mitarbeit im Ausschuss interessiert und könnte diese Aufgabe nun als festes Mitglied wahrnehmen. Da der Ausschuss mit acht Mitgliedern aber voll besetzt ist, ist eine Erweiterung der Mitgliederzahl dieses Ausschuss notwendig.
Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung trifft keine konkreten Festlegungen, wie die Bildung von Ausschüssen und die Festlegung der Anzahl der Sitze in den Ausschüssen erfolgen soll. Üblicher Weise trifft die Stadtverordnetenversammlung diese Festlegungen durch Beschluss.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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