Vorlage - OD-2025-020
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg benennt Frau Silke Röder als Mitglied des Entwicklungsausschusses.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg hat auf Grundlage von § 44 Absatz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) mit Beschluss OD-2024-049 einen Entwicklungsausschuss mit acht Mitgliedern und sechs beratenden Mitgliedern (sachkundige Einwohner) gebildet.
Der Ausschuss wurde im Übrigen durch Beschluss OD-2024-050 mit acht Mitgliedern und Frau Silke Röder als sachkundiger Einwohnerin besetzt. Frau Röder ist nunmehr seit Dezember 2024 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung, steht also nicht mehr als sachkundige Einwohnerin im Entwicklungsausschuss zur Verfügung. Sie ist jedoch weiterhin an einer Mitarbeit im Ausschuss interessiert und könnte diese Aufgabe nun als festes Mitglied wahrnehmen. Da der Ausschuss mit acht Mitgliedern aber voll besetzt war, war durch Beschluss OD-2025-019 eine Erweiterung der Mitgliederzahl auf neun notwendig. Somit kann Frau Röder nun als Mitglied benannt werden.
Nach § 44 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) benennen die Fraktionen entsprechend ihrem Vorschlagsrecht die Ausschussmitglieder. So lange in der Stadtverordnetenversammlung keine Fraktionen existieren, erfolgt die Benennung direkt durch die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung. Die Benennung der Mitglieder erfolgt formlos, die namentliche Ausschussbesetzung kann aber nach § 44 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf durch deklaratorischen Beschluss festgestellt werden. Dieser Beschluss dient lediglich der Klarstellung und Dokumentation.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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