Vorlage - OD-2025-020

 
 
Betreff: Benennung eines weiteren Mitgliedes des Entwicklungsausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.24
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
16.04.2025 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg benennt Frau Silke Röder als Mitglied des Entwicklungsausschusses.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg hat auf Grundlage von § 44 Absatz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) mit Beschluss OD-2024-049 einen Entwicklungsausschuss mit acht Mitgliedern und sechs beratenden Mitgliedern (sachkundige Einwohner) gebildet.

 

Der Ausschuss wurde im Übrigen durch Beschluss OD-2024-050 mit acht Mitgliedern und Frau Silke Röder als sachkundiger Einwohnerin besetzt. Frau Röder ist nunmehr seit Dezember 2024 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung, steht also nicht mehr als sachkundige Einwohnerin im Entwicklungsausschuss zur Verfügung. Sie ist jedoch weiterhin an einer Mitarbeit im Ausschuss interessiert und könnte diese Aufgabe nun als festes Mitglied wahrnehmen. Da der Ausschuss mit acht Mitgliedern aber voll besetzt war, war durch Beschluss OD-2025-019 eine Erweiterung der Mitgliederzahl auf neun notwendig. Somit kann Frau Röder nun als Mitglied benannt werden.

 

Nach § 44 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) benennen die Fraktionen entsprechend ihrem Vorschlagsrecht die Ausschussmitglieder. So lange in der Stadtverordnetenversammlung keine Fraktionen existieren, erfolgt die Benennung direkt durch die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung. Die Benennung der Mitglieder erfolgt formlos, die namentliche Ausschussbesetzung kann aber nach § 44 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf durch deklaratorischen Beschluss festgestellt werden. Dieser Beschluss dient lediglich der Klarstellung und Dokumentation.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

ca. 200 Euro pro Jahr

1110101-80100-5421000

2025 ff.

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

20,00 Euro pro Sitzungsteilnahme.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen