Vorlage - BR-2025-029
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die:
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan, soll neben der Festsetzung der Bebauung auch den Rahmen der Infrastruktur vorgeben sowie unter Berücksichtigung der umweltrechtlichen Belange, die gemeindlichen Ziele berücksichtigen und wird Grundlage für zukünftige Baugenehmigungen.
Anlagen zum Beschluss:
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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