Vorlage - BR-2025-037 IV

 
 
Betreff: Sachstand im Umgang mit der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Britz
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Britz Information
19.05.2025 
Sozialausschuss Britz   (BR-2025-037-IV)  

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Britz ist sich der Bedeutung ihrer Vereine mit Hinblick auf die Tätigkeiten für das Gemeinwesen bewusst und sieht es als ihre Aufgabe an, die Vereinsarbeit und damit die Vielfalt der Vereinsarbeit sowie eine Gleichbehandlung aller Vereine zu fördern.

 

Erstmalig erhielt die Amtsverwaltung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz im Jahr 2016 den Auftrag eine Richtlinie zur Förderung der örtlichen Vereine „Vereinsförderrichtlinie“ zu erarbeiten. Der Entwurf wurde vom Sozialausschuss in seiner Sitzung am 19.09.2016 vorberaten und in den Eckpunkten bestätigt. Die Richtlinie zur Förderung der örtlichen Vereine der Gemeinde Britz „Vereinsförderrichtlinie“ wurde am 28.11.2016 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschlossen (BR-082/2016).

 

Eine erste Änderung erfolgte durch Beschluss BR-090/2019 mit Datum vom 25.11.2019. Zur sicheren Gestaltung der Haushaltsplanung wurde das Antragsdatum vom 30. September des Vorjahres auf den 30. Juni des Vorjahres geändert.

 

Im Jahr 2022 erfolgte eine Evaluation der Vereinsförderrichtlinie. Infolge der angespannten Haushaltslage hatte sich die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz dazu entschlossen eine Höchstgrenze für Zuwendungen je Verein festzulegen und eine mehrfache Finanzierung desselben Zwecks auszuschließen. Der Beschluss BR-057/2022 wurde mit Datum vom 28.11.2022 gefasst.

 

Gesetzliche Neuregelungen machten eine Überarbeitung der Anlagen 2 bis 4 erforderlich und demzufolge wurde Ende 2024 eine weitere Änderung auf den Weg gebracht. Aus der Beratungsfolge ergaben sich Änderungsempfehlungen hinsichtlich der Allgemeinen Fördergrundsätze sowie der Höhe der Zuwendungen. Die Änderung der Vereinsförderrichtlinie wurde am 24.02.2025 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschlossen (BR-2024-078).