Vorlage - BR-2025-039

 
 
Betreff: Entlastung des Amtsdirektors des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Britz Vorberatung
02.06.2025 
Finanzausschuss Britz      
Gemeindevertretung Britz Entscheidung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt auf der Grundlage des § 80 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2023 zu entlasten.

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Britz hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 80 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten eine Entscheidung zu treffen (§ 80 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf).

 

Der Jahresabschluss der Gemeinde Britz zum 31.12.2023 wurde am 06.08.2024 aufgestellt und durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (RGPA) des Landkreises Barnim geprüft. Das Prüfungsurteil vom 02.04.2025 befindet, dass für alle Dokumente der Gemeinde Britz, die im Rahmen der Jahresabschlussprüfung geprüft wurden, mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden konnte, dass diese in wesentlichen Teilen den Vorschriften entsprechen. Weiterhin wird festgestellt, dass der Jahresabschluss seine Dokumentations- und Informationsfunktion in allen wesentlichen Zügen erfüllt und ein nachvollziehbares Bild über die Lage der Gemeinde vermittelt.

 

Auf Basis des Prüfberichtes und des Prüfungsurteils wird dem Amtsdirektor Entlastung erteilt.


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

x  nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen