Vorlage - BR-2025-039
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt auf der Grundlage des § 80 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2023 zu entlasten.
Sachverhalt: Die Gemeinde Britz hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 80 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten eine Entscheidung zu treffen (§ 80 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf).
Der Jahresabschluss der Gemeinde Britz zum 31.12.2023 wurde am 06.08.2024 aufgestellt und durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (RGPA) des Landkreises Barnim geprüft. Das Prüfungsurteil vom 02.04.2025 befindet, dass für alle Dokumente der Gemeinde Britz, die im Rahmen der Jahresabschlussprüfung geprüft wurden, mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden konnte, dass diese in wesentlichen Teilen den Vorschriften entsprechen. Weiterhin wird festgestellt, dass der Jahresabschluss seine Dokumentations- und Informationsfunktion in allen wesentlichen Zügen erfüllt und ein nachvollziehbares Bild über die Lage der Gemeinde vermittelt.
Auf Basis des Prüfberichtes und des Prüfungsurteils wird dem Amtsdirektor Entlastung erteilt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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