Vorlage - OD-2025-023
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt auf der Grundlage des § 80 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2023 zu entlasten.
Sachverhalt: Die Stadt Oderberg hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 80 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten eine Entscheidung zu treffen (§ 80 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf).
Der Jahresabschluss der Stadt Oderberg zum 31.12.2023 wurde am 04.09.2024 aufgestellt und durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (RGPA) des Landkreises Barnim geprüft. Das Prüfungsurteil vom 03.04.2025 befindet, dass der Haushaltsplan nach den vorliegenden Jahresabschlusszahlen im Wesentlichen eingehalten, der Jahresabschluss 2023 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erstellt wurde und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt. Weiterhin wird bescheinigt, dass die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen eingehalten worden sind, der Rechenschaftsbericht 2023 im Einklang mit dem Jahresabschluss 2023 steht und kurzgefasst eine zutreffende Darstellung der Lage der Stadt Oderberg gibt sowie mit den Hauptbestandteilen Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung systematisch und rechnerisch richtig aufgestellt wurde.
Auf Basis des Prüfberichtes und des Prüfungsurteils wird dem Amtsdirektor für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2023 Entlastung erteilt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |