Vorlage - NI-2025-016
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt, den Amtsdirektor als Vertreter der Gemeinde Niederfinow in der Gesellschafterversammlung der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH (SHW) anzuweisen, die Einberufung einer Gesellschafterversammlung der SHW herbeizuführen, in der die Änderung des § 9 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages gemäß Anlage 1 beschlossen wird.
Sachverhalt: Gemäß § 9 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrages der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH (SHW) hat die Geschäftsführung den Jahresabschluss sowie den Lagebericht in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufzustellen. § 96 Abs. 1 Nr. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) stellt klar, dass für kleine Kapitalgesellschaften sichergestellt werden muss, den Jahresabschluss und den Lagebericht in entsprechender Anwendung der für mittelgroße Kapitalgesellschaften nach dem Handelsgesetzbuch geltenden Vorschriften aufzustellen und zu prüfen.
Die SHW ist nach den Größenklassen des HGB eine kleine Kapitalgesellschaft und kann somit die Vorschrift des § 96 Abs. 1 Nr. 4 BbgKVerf für sich beanspruchen.
Neben Erleichterungen beim Jahresabschluss, der Befreiung von bestimmten Angaben im Anhang und verkürzter Offenlegungspflichten wird die Gesellschaft auch von der Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung befreit:
In seiner Sitzung vom 30.04.2025 hat der Aufsichtsrat die Änderung des Gesellschaftsvertrages befürwortet.
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages der SHW obliegt die Entscheidung über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Die Gemeinde Niederfinow wird in der Gesellschafterversammlung durch den Amtsdirektor vertreten. Die Gemeindevertretung kann den Vertretern der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung Richtlinien und Weisungen erteilen (§ 97 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf). Von dieser Möglichkeit macht die Gemeindevertretung mit diesem Beschluss Gebrauch.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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