Vorlage - NI-2025-016

 
 
Betreff: Änderung des § 9 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrages der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
15.05.2025 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage 1 zu NI-2025-016 Änderung Gesellschaftsvertrag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt, den Amtsdirektor als Vertreter der Gemeinde Niederfinow in der Gesellschafterversammlung der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH (SHW) anzuweisen, die Einberufung einer Gesellschafterversammlung der SHW herbeizuführen, in der die Änderung des § 9 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages gemäß Anlage 1 beschlossen wird.

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 9 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrages der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH (SHW) hat die Geschäftsführung den Jahresabschluss sowie den Lagebericht in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufzustellen. § 96 Abs. 1 Nr. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) stellt klar, dass r kleine Kapitalgesellschaften sichergestellt werden muss, den Jahresabschluss und den Lagebericht in entsprechender Anwendung der für mittelgroße Kapitalgesellschaften nach dem Handelsgesetzbuch geltenden Vorschriften aufzustellen und zu prüfen.

 

Die SHW ist nach den Größenklassen des HGB eine kleine Kapitalgesellschaft und kann somit die Vorschrift des § 96 Abs. 1 Nr. 4 BbgKVerf für sich beanspruchen.

 

Neben Erleichterungen beim Jahresabschluss, der Befreiung von bestimmten Angaben im Anhang und verkürzter Offenlegungspflichten wird die Gesellschaft auch von der Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung befreit:

 

Bereich

Mittelgroße Kapitalgesellschaft

Große Kapitalgesellschaft

Bilanz

Vereinfachte Gliederung erlaubt

Vollständige Gliederung

GuV

Zusammenfassungen erlaubt

Vollständige Darstellung

Anhang

Weniger Angaben notwendig

Vollständige Angaben

Offenlegung

Nur Bilanz + verkürzter Anhang

Alles inkl. GuV & Lagebericht

Nachhaltigkeitsbericht (bis 2024)

Nicht erforderlich

Nur für große PIEs mit >500 MA

Nachhaltigkeitsbericht (ab 2025)

Nicht erforderlich (außer börsennotiert)

Pflicht gemäß CSRD

 

In seiner Sitzung vom 30.04.2025 hat der Aufsichtsrat die Änderung des Gesellschaftsvertrages befürwortet.

 

Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages der SHW obliegt die Entscheidung über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Die Gemeinde Niederfinow wird in der Gesellschafterversammlung durch den Amtsdirektor vertreten.

Die Gemeindevertretung kann den Vertretern der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung Richtlinien und Weisungen erteilen (§ 97 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf). Von dieser Möglichkeit macht die Gemeindevertretung mit diesem Beschluss Gebrauch.


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

x  nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu NI-2025-016 Änderung Gesellschaftsvertrag (412 KB)