Vorlage - NI-2025-017
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Die Gemeindevertretung Niederfinow hat am 12. Dezember 2024 einen Kriterienkatalog für die Zulassung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) beschlossen (NI-2024-059). Dieser Kriterienkatalog dient als Grundlage für die Prüfung und Einleitung von Bauleitverfahren für PV-FFA und legt klare Bedingungen für deren Errichtung auf der Gemarkung der Gemeinde Niederfinow fest, um die Interessen der Gemeinde und ihrer Einwohner zu wahren. Darüber hinaus hat die Gemeindevertretung entschieden, die Einwohner frühzeitig in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Zu diesem Zweck wurde eine Einwohnerversammlung einberufen sowie eine Einwohnerbefragung durchgeführt. Im Zeitraum vom 03. bis 28. März 2025 beteiligten sich 64,3 % der abstimmungsberechtigten Einwohnerrinnen und Einwohner an der Einwohnerbefragung zur Errichtung einer PV-FFA. Im Ergebnis der abgegebenen Stimmen wurde am 02. April 2025 festgestellt, dass 61,40 % der abstimmungsberechtigten Personen gegen und 37,69 % für die Errichtung einer PV-FFA gestimmt haben. Die Gemeindevertretung respektiert den klaren Willen der Einwohnerinnen und Einwohner. Infolge des Ergebnisses aus der Einwohnerbefragung, ist der Kriterienkatalog für die Errichtung einer PV-FFA in Niederfinow aufzuheben und der vorliegende Antrag der Firma GGE Enviria Solar 17 GmbH zurückzuweisen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |