Vorlage - BR-2025-042
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt:
Sachverhalt: Die Gemeinde Britz beauftragte das Amt einen behindertengerechten Zugang zur Trauerhalle zu schaffen. Der Gemeinde wurden zwei Rampenlösungen (Massivbauweise) in den Varianten 1 und 2 vorgestellt. Für die Variante 1 wurde eine Kostenschätzung erstellt. Die Gemeinde favorisierte die Variante 1. Im Schul- und BAS vom 19.11.2024 wurde angeregt, die Variante 1 im BA am 10.02.2025 vorzustellen.
Vorgestelle Dokumentation der „Rampe zur Trauerhalle“
Die Trauerhalle auf dem Friedhof in Britz – Birkenweg ist ein öffentliches Gebäude. Die Gemeinde Britz möchte den Zugang zur Trauerhalle behindertengerecht ausführen. Im Februar/ März 2024 wurde durch das Bauamt eine Vorortbegehung durchgeführt und ein Aufmaß erstellt. Das Zugangspodest, bestehend aus 2 Steigungen (Gesamthöhe 24 cm), wurde aus Klinkersteinen errichtet, weisst starke Beschädigungen wie Unebenheiten und Abplatzungen auf. Im Weiteren ist der Vorplatz auch sehr uneben. Die Rampe ist gem. der Norm DIN 18040 – 1 zu planen. Das bedeutet, dass eine max. Steigung von 6% im öffentlichen Raum sicherzustellen ist. Die wichtigsten Forderungen der Norm DIN 18040-1 im Überblick
Bei Variante 1 wurden alle diese Kriterien beachtet. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 54.000,00 € Brutto.
Im Ergebnis dieser Vorstellung sprachen sich die BA- Mitglieder weiterhin zur Umsetzung der Variante 1 aus.
Der Friedhof einschl. Trauerhalle wurden durch den Vertrag 17.3 Nr. 5901-2.3 (43-06) vom 17.05.1994 / 13.06.1994 der Gemeinde, unentgeltlich, zur Verwaltung und Nutzung überlassen. Alle Kosten für durchzuführende Bauleistungen wie Neubau- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen trägt die Gemeinde. Das Liegenschaftsamt informiert die ev. Kirchengemeinde Britz, Kirchenkreis Eberswalde über die geplante Baumaßnahme.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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