Vorlage - BR-2025-042

 
 
Betreff: Friedhof Kolonie - Rampe für Trauerhalle (behindertengerecht)
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Bauausschuss Britz Vorberatung
12.05.2025 
Bauausschuss Britz zur Kenntnis genommen     
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
26.05.2025 
Gemeindevertretung Britz      

Die Gemeindevertretung Britz beschließt:

 

  1. Grundsätzlich einen behindertengerechten Zugang zur Trauerhalle über eine massive Rampe mit Podest herzustellen.

 

  1. Den Amtsdirektor zu beauftragen, die Bauleistungen auszuschreiben und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Die Gemeindevertretung ist in der auf die Auftragserteilung folgenden Sitzung über das Ergebnis zu informieren.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Britz beauftragte das Amt einen behindertengerechten Zugang zur Trauerhalle zu schaffen. Der Gemeinde wurden zwei Rampenlösungen (Massivbauweise) in den Varianten 1 und 2 vorgestellt. Für die Variante 1 wurde eine Kostenschätzung erstellt. Die Gemeinde favorisierte die Variante 1. Im Schul- und BAS vom 19.11.2024 wurde angeregt, die Variante 1 im BA am 10.02.2025 vorzustellen.

 

Vorgestelle Dokumentation der „Rampe zur Trauerhalle“

 

Die Trauerhalle auf dem Friedhof in Britz Birkenweg ist ein öffentliches Gebäude. Die Gemeinde Britz möchte den Zugang zur Trauerhalle behindertengerecht ausführen. Im Februar/ März 2024 wurde durch das Bauamt eine Vorortbegehung durchgeführt und ein Aufmaß erstellt.

Das Zugangspodest, bestehend aus 2 Steigungen (Gesamthöhe 24 cm), wurde aus Klinkersteinen errichtet, weisst starke Beschädigungen wie Unebenheiten und Abplatzungen auf. Im Weiteren ist der Vorplatz auch sehr uneben.

Die Rampe ist gem. der Norm DIN 18040 1 zu planen. Das bedeutet, dass eine max. Steigung von 6% im öffentlichen Raum sicherzustellen ist.

Die wichtigsten Forderungen der Norm DIN 18040-1 im Überblick

  • Maximale Steigung von 6 %
  • Kein Quergefälle
  • Mindestbreite der Rampe 1,2 m
  • Ab 6,0 m Rampenlänge sind Zwischenpodeste (1,5 x 1,5 m) notwendig
  • Vor und nach der Rampe Bewegungsfläche (1,5 x 1,5 m)
  • Vorrichtung zur Entwässerung und zum Abtauen der Rollstuhlrampe
  • Mindestens 10 cm hohe Radabweiser auf beiden Seiten
  • Beidseitige Handläufe in Höhe von 85 bis 90 cm

Bei Variante 1 wurden alle diese Kriterien beachtet. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 54.000,00 € Brutto.

 

 

 

 

 

 

Im Ergebnis dieser Vorstellung sprachen sich die BA- Mitglieder weiterhin zur Umsetzung der Variante 1 aus.

 

Der Friedhof einschl. Trauerhalle wurden durch den Vertrag 17.3 Nr. 5901-2.3 (43-06) vom 17.05.1994 / 13.06.1994 der Gemeinde, unentgeltlich, zur Verwaltung und Nutzung überlassen. Alle Kosten für durchzuführende Bauleistungen wie Neubau- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen trägt die Gemeinde. Das Liegenschaftsamt informiert die ev. Kirchengemeinde Britz, Kirchenkreis Eberswalde über die geplante Baumaßnahme.


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

   2025/2026

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

54.000,00 Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

54.000,00 Euro

      5530160-20702-0961010

Bemerkungen/Erläuterungen:

 

        I 036-24-01

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

Beratungsfolge / Gremium

Sitzungs-

datum

Status

Mitglieder

ges.  anw.

Abstimmungsergebnis

ja     nein     enth.     ausg.

BA Britz

12.05.2025

Ö

5/4

4

0

0

0

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen