Vorlage - CH-2025-024

 
 
Betreff: Vermietung der mobilen Bühne der Gemeinde Chorin - Antrag der Gemeinde Britz 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
10.06.2025    Finanz- und Sozialausschuss Chorin      
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
22.05.2025 
Gemeindevertretung Chorin      
Anlagen:
Antrag Bühne CH G Britz 2025

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Vermietung der mobilen Bühne der Gemeinde Chorin an die Gemeinde Britz für den Zeitraum 27.11.2025 bis 01.12.2025.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Chorin hat mit Beschluss CH-080/2023 die Entgelt- und Benutzungsordnung für die mobile Bühne der Gemeinde Chorin beschlossen.

 

Gemäß § 2 Satz 3 der Entgelt- und Benutzungsordnung für die mobile Bühne der Gemeinde Chorin erfolgt die Vermietung auf Einzelfallentscheidung der Gemeinde Chorin.

 

Mit Datum vom 22.04.2025 hat die Gemeinde Britz einen Antrag auf Nutzung der mobilen Bühne der Gemeinde Chorin für den 30.11.2025 (Anmietungszeitraum 27.11.2025 bis 01.12.2025) gestellt (vgl. Anlage 1).

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2025

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

330,39 Euro

1110102 30100 4411040

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

330,39 Euro

1110102 30100 6411040

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Bühne CH G Britz 2025 (177 KB)