Vorlage - CH-2025-024
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Vermietung der mobilen Bühne der Gemeinde Chorin an die Gemeinde Britz für den Zeitraum 27.11.2025 bis 01.12.2025.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Chorin hat mit Beschluss CH-080/2023 die Entgelt- und Benutzungsordnung für die mobile Bühne der Gemeinde Chorin beschlossen.
Gemäß § 2 Satz 3 der Entgelt- und Benutzungsordnung für die mobile Bühne der Gemeinde Chorin erfolgt die Vermietung auf Einzelfallentscheidung der Gemeinde Chorin.
Mit Datum vom 22.04.2025 hat die Gemeinde Britz einen Antrag auf Nutzung der mobilen Bühne der Gemeinde Chorin für den 30.11.2025 (Anmietungszeitraum 27.11.2025 bis 01.12.2025) gestellt (vgl. Anlage 1).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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