Vorlage - BR-2025-044
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Variante A:
Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Beschaffung, Installation und Unterhaltung einer Hundetoilette für ca. 380,00 EUR für den folgenden Standort: _______________________________________________
Variante B:
Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Beschaffung, Installation und Unterhaltung von zwei Hundetoiletten für ca. 760,00 EUR für die folgenden Standorte:
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Variante C:
Die Gemeindevertretung Britz verzichtet auf die Beschaffung weiterer Hundetoiletten.
Hundekot im öffentlichen Raum führt häufig zu Spannungen zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern. Hundekot kann Krankheitserreger enthalten (z.B. Parasiten oder Bakterien), welche gesundheitsschädlich sein können. Weiterhin wird das Ortsbild von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Touristen getrübt, wenn sich Hundekot auf Gehwegen, Grünflächen oder Spielplätzen befindet.
Gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg vom 24.06.2024) sind die durch das Tier verursachten Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen oder Anlagen unverzüglich und schadlos zu entfernen sowie ordnungsgemäß zu entsorgen (vgl. § 1 Abs. 5 Hundehalterverordnung). Durch das Aufstellen von Hundetoiletten mit kostenlosen Kotbeuteln in der Gemeinde Britz werden den Hundehaltern klare Entsorgungsmöglichkeiten für die Hinterlassenschaften ihrer Tiere aufgezeigt. Weiterhin werden die Hundehalter durch die Sichtbarkeit der Hundetoiletten regelmäßig daran erinnert, dass die Sauberkeit in der Kommune eine Gemeinschaftsaufgabe ist. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Gemeinde Engagement für Ordnung und Umweltschutz zeigt sowie das Zusammenleben von Menschen und den ca. 200 Hunden in der Gemeinde Britz fördert.
In den vergangenen Sitzungen des Bauausschusses Britz am 10.02.2025 und 18.03.2025 wurden die aktuellen Standorte der vorhandenen Hundetoiletten in der Gemeinde Britz thematisiert (vgl. nachfolgende Tabelle sowie Anlagen 1 und 2).
Durch das Aufstellen von Hundetoiletten können die Reinigungskosten der kommunalen Straßen bzw. Grünflächen entlastet und langfristig reduziert werden. Jedoch ist die Beschaffung einer Hundetoilette, die Aufstellung durch den Baubetriebshof (BBH) sowie die monatliche Unterhaltung der Hundetoilette durch den BBH mit Kosten verbunden.
Folgende Kosten müssten bei der Beschaffung weiterer Hundetoiletten berücksichtigt werden:
- Hundetoilette (bestehend aus Beutelspender, Mülleimer, Rohrpfosten) 280,00 EUR - Aufstellung durch den BBH (Arbeitsleistung ca. 1 ½ Stunden) 100,00 EUR - Monatliche Unterhaltungskosten (Reinigung, neue Kotbeutel) 20,00 EUR
Die beste Wirkung erzielen Hundetoiletten, wenn sie gut sichtbar, strategisch verteilt und leicht erreichbar und zugleich nicht störend für andere Bürgerinnen und Bürger installiert sind. Eine durchdachte Standortwahl erhöht nicht nur die Nutzung, sondern auch die Akzeptanz der Maßnahme in der Bevölkerung.
Hundetoiletten sind eine vergleichsweise kostengünstige, aber sehr effektive Maßnahme, um Kommunen sauberer, gesünder und lebenswerter zu machen – für Mensch und Tier gleichermaßen.
Im Haushalt 2025 der Gemeinde Britz wurden finanzielle Mittel für die Neu- oder Ersatzbeschaffung von maximal zwei Hundetoiletten eingeplant. Sofern die Gemeindevertretung Britz auch im Jahr 2026 mehr als zwei Hundetoiletten beschaffen möchte, sind die finanziellen Auswirkungen bei der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2026 zu berücksichtigen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Der Bauausschuss empfiehlt die Umsetzung der Variante A mit dem Standort Choriner Straße Ecke Brodowiner Straße.
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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