Vorlage - BR-2025-044

 
 
Betreff: Aufstellung Hundetoiletten
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Bauausschuss Britz Vorberatung
12.05.2025 
Bauausschuss Britz zur Kenntnis genommen     
Finanzausschuss Britz Vorberatung
02.06.2025 
Finanzausschuss Britz      
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
Anlagen:
Anlage 1 zu BR-2025-044
Anlage 2 zu BR-2025-044

Variante A:

 

Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Beschaffung, Installation und Unterhaltung einer Hundetoilette für ca. 380,00 EUR für den folgenden Standort:

_______________________________________________

 

Variante B:

 

Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Beschaffung, Installation und Unterhaltung von zwei Hundetoiletten für ca. 760,00 EUR für die folgenden Standorte:

 

_______________________________________________

 

 

 

_______________________________________________

 

 

Variante C:

 

Die Gemeindevertretung Britz verzichtet auf die Beschaffung weiterer Hundetoiletten.

 

 

 

 


Hundekot im öffentlichen Raum führt häufig zu Spannungen zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern. Hundekot kann Krankheitserreger enthalten (z.B. Parasiten oder Bakterien), welche gesundheitsschädlich sein können. Weiterhin wird das Ortsbild von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Touristen getrübt, wenn sich Hundekot auf Gehwegen, Grünflächen oder Spielplätzen befindet.

 

Gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg vom 24.06.2024) sind die durch das Tier verursachten Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen oder Anlagen unverzüglich und schadlos zu entfernen sowie ordnungsgemäß zu entsorgen (vgl. § 1 Abs. 5 Hundehalterverordnung).

Durch das Aufstellen von Hundetoiletten mit kostenlosen Kotbeuteln in der Gemeinde Britz werden den Hundehaltern klare Entsorgungsmöglichkeiten für die Hinterlassenschaften ihrer Tiere aufgezeigt. Weiterhin werden die Hundehalter durch die Sichtbarkeit der Hundetoiletten regelmäßig daran erinnert, dass die Sauberkeit in der Kommune eine Gemeinschaftsaufgabe ist. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Gemeinde Engagement für Ordnung und Umweltschutz zeigt sowie das Zusammenleben von Menschen und den ca. 200 Hunden in der Gemeinde Britz fördert.

 

In den vergangenen Sitzungen des Bauausschusses Britz am 10.02.2025 und 18.03.2025 wurden die aktuellen Standorte der vorhandenen Hundetoiletten in der Gemeinde Britz thematisiert (vgl. nachfolgende Tabelle sowie Anlagen 1 und 2).

 

Ort

Straße

Zusatz

Britz

Eberswalder Straße

Parkplatz Kita

Britz

Seestraße/Bergstraße

 

Britz

Ragöser Straße/Wiesenstraße

 

Britz

Weberstraße

Bahnhofsvorplatz

Britz

Am Grund/Schulstraße

Wendestelle Bus

Britz

Hans-Ammon-Straße

HSNR. 5

Britz

Kirchstraße

am Glascontainer

Britz

Eberswalder Straße

he Feuerwehr

Britz

Dorfstraße/Joachimsthaler Str.

 

 

 

Durch das Aufstellen von Hundetoiletten können die Reinigungskosten der kommunalen Straßen bzw. Grünflächen entlastet und langfristig reduziert werden. Jedoch ist die Beschaffung einer Hundetoilette, die Aufstellung durch den Baubetriebshof (BBH) sowie die monatliche Unterhaltung der Hundetoilette durch den BBH mit Kosten verbunden.

 

Folgende Kosten müssten bei der Beschaffung weiterer Hundetoiletten berücksichtigt werden:

 

-          Hundetoilette (bestehend aus Beutelspender, Mülleimer, Rohrpfosten)   280,00 EUR

-          Aufstellung durch den BBH (Arbeitsleistung ca. 1 ½ Stunden)   100,00 EUR

-          Monatliche Unterhaltungskosten (Reinigung, neue Kotbeutel)     20,00 EUR

 

Die beste Wirkung erzielen Hundetoiletten, wenn sie gut sichtbar, strategisch verteilt und leicht erreichbar und zugleich nicht störend für andere Bürgerinnen und Bürger installiert sind. Eine durchdachte Standortwahl erhöht nicht nur die Nutzung, sondern auch die Akzeptanz der Maßnahme in der Bevölkerung.

 

Hundetoiletten sind eine vergleichsweise kostengünstige, aber sehr effektive Maßnahme, um Kommunen sauberer, gesünder und lebenswerter zu machen r Mensch und Tier gleichermaßen.

 

Im Haushalt 2025 der Gemeinde Britz wurden finanzielle Mittel für die Neu- oder Ersatzbeschaffung von maximal zwei Hundetoiletten eingeplant.

Sofern die Gemeindevertretung Britz auch im Jahr 2026 mehr als zwei Hundetoiletten beschaffen möchte, sind die finanziellen Auswirkungen bei der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2026 zu berücksichtigen.

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2025

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

ca. 240,00 €

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Variante A: 380,00 Euro

Variante B: 760,00 Euro

1220101 20100 5222000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Variante A: 380,00 Euro

Variante B: 760,00 Euro

1220101 20100 7222000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Variante A: Beschaffung und Installation einer Hundetoilette

Variante B: Beschaffung und Installation von zwei Hundetoiletten

 

hrliche Folgekosten (20,00 EUR x 12 Monate) : 240,00 €

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

Der Bauausschuss empfiehlt die Umsetzung der Variante A mit dem Standort Choriner Straße Ecke Brodowiner Straße.

 

Beratungsfolge / Gremium

Sitzungs-

datum

Status

Mitglieder

ges.  anw.

Abstimmungsergebnis

ja     nein     enth.     ausg.

BA Britz

12.05.2025

Ö

5/4

3

1

0

0

FA Britz

02.06.2025

Ö

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu BR-2025-044 (421 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zu BR-2025-044 (447 KB)