Vorlage - BR-2025-045

 
 
Betreff: Abordnung der Verkehrszeichenkombination "30 km/h Kita Mo-Fr 6-17 h" vor der Einmündung Karlstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:2018o00197 | 122.30.01.001-031/002
Beratungsfolge:
Bauausschuss Britz Vorberatung
12.05.2025 
Bauausschuss Britz zur Kenntnis genommen     
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
26.05.2025 
Gemeindevertretung Britz      
Anlagen:
19-10-29 VAO 2018O00197 1. Nachtrag (aktuell).PDF
19-10-29 Vz.-Plan zur VAO 2018O00197 1. Nachtrag (aktuell).PDF
18-10-04 Vz.-Plan zur VAO 2018O00197 (Alt).PDF

 

Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Änderung der Verkehrsrechtlichen Anordnung 2018o00197 vom 29.10.2019. Die Verkehrszeichenkombination Vz. 274-30 mit Zz. 1012-51 und 1042-33 vor der Einmündung „Karlstraße“ kommend aus Richtung Golzow soll entfernt werden. Der Amtsdirektor wird beauftragt einen entsprechenden Antrag auf Änderung bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Im Bereich der Kita Britz entlang der „Eberswalder Straße“ wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Die Einschränkung gilt von Montag bis Freitag von 6 17 Uhr. Gemäß Verkehrsrechtlicher Anordnung (VAO) vom 04.10.2018 wurde die Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen durch den Landkreis Barnim als Untere Straßenverkehrsbehörde (SVB) angeordnet. Die Standorte wurden wie folgt festgelegt:

  1. aus Richtung Golzow kommend vor der Einmündung „Karlstraße“
  2. vom Bahnhof kommend hinter der Einmündung „Eisenwerkstraße“ (Fleischerei).

Die Aufstellung erfolgte durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS Bbg).

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 26.08.2019 wurde um die Versetzung des Verkehrszeichens (Vz.) 274-30 (30 km/h) gebeten. Der Prüfauftrag war diesbezüglich bereits der SVB übermittelt worden.

Mit der 2. Anhörung zur VAO 2018o00197 wurde durch die SVB der Standort des Vz. erneut geprüft. Das Verfahren wurde am 29.10.2019 mit dem Erlass des 1. Nachtrages zur VAO 2018o00197 beendet. Das Ergebnis war, dass eine Wiederholung des Vz. 274-30 mit den entsprechenden Zusatzzeichen hinter der Einmündung Karlstraße notwendig ist.

Die Verkehrszeichen wurden wie angeordnet durch den LS Bbg. aufgestellt.

 

 

Im Rahmen der Sitzung des Bauausschusses Britz am 14.10.2024 wurden weitere Informationen zum Vorgang mitgeteilt.

 

Fahrtrichtung Golzow Bahnübergang

-          Erstes Vz. 274-30 mit Zz. 1012-51 u. 1042-33 steht vor der Einmündung Karlstraße ca. 90 m vor der Kita

-          Wiederholung Vz. 274-30 mit Zz. 1012-51 u. 1042-33 hinter der Lichtsignalanlage ca. 50 m vor der Kita

 

Fahrtrichtung Bahnübergang Golzow

-          Vz. 274-30 mit Zz. 1012-51 u. 1042-33 hinter der Einmündung Eisenwerkstraße (Sparkasse) ca. 80 m vor der Kita

Einschätzung der Ordnungsbehörde:

Einschlägigr die Aufstellung von Vz. ist die VwV-StVO, die unter Zu Zeichen 274 IV. beschreibt, dass das Vz. 274 innerhalb geschlossener Ortschaften im Allgemeinen 30 50 m vor der Gefahrenstelle aufzustellen ist. Insbesondere vor Kita oder Schulen ist ein größerer Abstand vorzuziehen. Mit dem Inkludieren der Lichtsignalanlage in den 30 km/h-Bereich wird zusätzlich der Schulweg sicherer gestaltet. Mit Blick auf die Sicherheit ist die Aufstellung der Vz. mit Zz. wie aktuell sinnvoll und bedarf keiner Anpassung.

 

 

Beschreibung Verkehrszeichen und Zusatzzeichen:

Vz. 274-30

Zz. 1042-33

Zz. 1012-51

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Änderung der Verkehrsrechtlichen Anordnung 2018o00197 vom 29.10.2019. Die Verkehrszeichenkombination Vz. 274-30 mit Zz. 1012-51 und 1042-33 vor der Einmündung „Karlstraße“ kommend aus Richtung Golzow soll entfernt werden. Der Amtsdirektor wird beauftragt einen entsprechenden Antrag auf Änderung bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.

 

 

Beratungsfolge / Gremium

Sitzungs-

datum

Status

Mitglieder

ges.  anw.

Abstimmungsergebnis

ja     nein     enth.     ausg.

BA Britz

12.05.2025

Ö

5/4

3

0

1

0

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 19-10-29 VAO 2018O00197 1. Nachtrag (aktuell).PDF (428 KB)    
Anlage 2 2 19-10-29 Vz.-Plan zur VAO 2018O00197 1. Nachtrag (aktuell).PDF (35 KB)    
Anlage 3 3 18-10-04 Vz.-Plan zur VAO 2018O00197 (Alt).PDF (33 KB)