Vorlage - BR-2025-045
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Änderung der Verkehrsrechtlichen Anordnung 2018o00197 vom 29.10.2019. Die Verkehrszeichenkombination Vz. 274-30 mit Zz. 1012-51 und 1042-33 vor der Einmündung „Karlstraße“ kommend aus Richtung Golzow soll entfernt werden. Der Amtsdirektor wird beauftragt einen entsprechenden Antrag auf Änderung bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.
Sachverhalt:
Im Bereich der Kita Britz entlang der „Eberswalder Straße“ wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Die Einschränkung gilt von Montag bis Freitag von 6 – 17 Uhr. Gemäß Verkehrsrechtlicher Anordnung (VAO) vom 04.10.2018 wurde die Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen durch den Landkreis Barnim als Untere Straßenverkehrsbehörde (SVB) angeordnet. Die Standorte wurden wie folgt festgelegt:
Die Aufstellung erfolgte durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS Bbg).
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 26.08.2019 wurde um die Versetzung des Verkehrszeichens (Vz.) 274-30 (30 km/h) gebeten. Der Prüfauftrag war diesbezüglich bereits der SVB übermittelt worden. Mit der 2. Anhörung zur VAO 2018o00197 wurde durch die SVB der Standort des Vz. erneut geprüft. Das Verfahren wurde am 29.10.2019 mit dem Erlass des 1. Nachtrages zur VAO 2018o00197 beendet. Das Ergebnis war, dass eine Wiederholung des Vz. 274-30 mit den entsprechenden Zusatzzeichen hinter der Einmündung Karlstraße notwendig ist. Die Verkehrszeichen wurden wie angeordnet durch den LS Bbg. aufgestellt.
Im Rahmen der Sitzung des Bauausschusses Britz am 14.10.2024 wurden weitere Informationen zum Vorgang mitgeteilt.
Fahrtrichtung Golzow Bahnübergang - Erstes Vz. 274-30 mit Zz. 1012-51 u. 1042-33 steht vor der Einmündung Karlstraße ca. 90 m vor der Kita - Wiederholung Vz. 274-30 mit Zz. 1012-51 u. 1042-33 hinter der Lichtsignalanlage ca. 50 m vor der Kita
Fahrtrichtung Bahnübergang Golzow - Vz. 274-30 mit Zz. 1012-51 u. 1042-33 hinter der Einmündung Eisenwerkstraße (Sparkasse) ca. 80 m vor der Kita Einschätzung der Ordnungsbehörde: Einschlägig für die Aufstellung von Vz. ist die VwV-StVO, die unter „Zu Zeichen 274 IV.“ beschreibt, dass das Vz. 274 innerhalb geschlossener Ortschaften im Allgemeinen 30 – 50 m vor der Gefahrenstelle aufzustellen ist. Insbesondere vor Kita oder Schulen ist ein größerer Abstand vorzuziehen. Mit dem Inkludieren der Lichtsignalanlage in den 30 km/h-Bereich wird zusätzlich der Schulweg sicherer gestaltet. Mit Blick auf die Sicherheit ist die Aufstellung der Vz. mit Zz. wie aktuell sinnvoll und bedarf keiner Anpassung.
Beschreibung Verkehrszeichen und Zusatzzeichen:
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Änderung der Verkehrsrechtlichen Anordnung 2018o00197 vom 29.10.2019. Die Verkehrszeichenkombination Vz. 274-30 mit Zz. 1012-51 und 1042-33 vor der Einmündung „Karlstraße“ kommend aus Richtung Golzow soll entfernt werden. Der Amtsdirektor wird beauftragt einen entsprechenden Antrag auf Änderung bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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