Vorlage - PS-2025-012

 
 
Betreff: Teil-Umrüstung der Straßenbeleuchtung mittels LED-Technologie im Ortsteil Lüdersdorf (Einreicher Frau Diana Krahn)
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Diana Krahn
Beratungsfolge:
Entwicklungsausschuss Parsteinsee Vorberatung
12.05.2025 
Entwicklungsausschuss Parsteinsee zur Kenntnis genommen     
Gemeindevertretung Parsteinsee Entscheidung
12.05.2025 
Gemeindevertretung Parsteinsee abgelehnt     
Anlagen:
Anlage_BV_PS-2025-012_Krahn

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt die Umrüstung der restlichen 37 Straßenleuchten im OT Lüdersdorf mittels einfacher LED-Technologie ohne Bewegungsmelder.

  1. Die Masten der Bogenleuchten in der Bahnhofstraße, der Friedensstraße und in der Dorf-straße am „FARMER“ sollen so verändert werden, um den Einsatz einer Mastaufsatzleuchte zu gewährleisten.
  2. Alle 37 noch umzurüstenden Straßenleuchten sollen den gleichen Typ LED-Leuchtenaufsatz erhalten.
  3. Alle noch umzurüstenden Straßenleuchten sollen mit einem Laternenring VZ 394 gemäß der offiziellen Straßenbeschilderung (§ 42 Abs. 2 StVO, Anlage 3) in Form eines Laternenbandes versehen werden.

Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Bauleistungen auszuschreiben und dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Des Weiteren wird der Amtsdirektor ermächtigt die für die Anbringung des Laternenbandes nötigen Genehmigungen einzuholen, die Beschaffung der Laternenbänder zu organisieren und dessen Anbringung zu beauftragen.

 

 


Sachverhalt:

 

Im Jahr 2021 wurden die Straßenleuchten in der Parsteiner Straße, der Dorfstraße (größtenteils) und der Triftstraße auf LED umgerüstet. Im Zuge der Umrüstung wurde die nächtliche Abschaltung in eine dauerhafte Nachtbeleuchtung geändert. Trotz erheblicher Gegenwehr aus der Bürgerschaft in Lüdersdorf und der vom Kommunalschadensausgleich eröffneten Möglichkeit der risikolosen Nachtabschaltung (Verkehrssicherungspflicht erfüllt durch: 1.Verkehr kommt fast zum Erliegen + 2.Kennzeichnung der Straßenlaternen mit dem Laternenring VZ 394 möglich), wurde der Beschluss zur dauerhaften Beleuchtung gefasst.

 

Auf der Grundlage des Beschlusses PS-2024-012 vom 13.05.2024 wurden Mittel fürdie Umrüstung der restlichen 37 Straßenleuchten im OT Lüdersdorf in die Haushaltsplanung 2025 eingestellt. Es sollte der Einsatz von Leuchtaufsätzen mit Bewegungsmeldern geprüft werden. Die aus der Einwohnerschaft von Lüdersdorf stammende Idee war als Kompromisslösung vorgesehen. 

Die beauftragten Prüfenden kamen jedoch zu dem Ergebnis, dass Bewegungsmelder aus verschiedenen Gründen nicht in Frage kommen.

 

Da sich weiterhin ein erheblicher Anteil der Einwohner und Einwohnerinnen aus Lüdersdorf gegen die dauerhafte Nachtbeleuchtung ausspricht, ist es im Sinne des demokratischen Zusammenlebens angemessen nach alternativen Kompromissvorschlägen (zu den geprüften Bewegungsmeldern) zu suchen. Dies könnte z.B. in der Abschaltung der Straßenbeleuchtung Sonntag bis Freitag in einer Kernzeit zwischen 23.30 Uhr und 04:00 Uhr in den Monaten März November zu finden sein. 

 

Dazu wird es nötig sein, das Verkehrszeichen Laternenring VZ394 an die Straßenbeleuchtung

anzubringen. Um Kosten zu sparen macht es Sinn dieses Verkehrszeichen im Rahmen der geplanten Umrüstung gleich mit anzubringen.


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2025

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_BV_PS-2025-012_Krahn (89 KB)