Vorlage - BR-2025-046 IV
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Sachverhalt: Die Gemeinde Britz ist Einrichtungsträger für die Kindertagesstätten „Britzer Sonnenzwerge“ und „Britzer Strolche“. Seit dem 01.08.2023 dürfen im Hort „Britzer Strolche“ bis zu 120 Kinder im Grundschulalter betreut werden und seit dem 29.02.2024 dürfen in der Kita „ Britzer Sonnenzwerge“ bis zu 100 Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt dauerhaft betreut werden. Die folgende Tabelle enthält Angaben zur aktuellen Auslastung der Einrichtung.
Das Zweite Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe - (Kindertagesstättengesetz – KitaG) ist die rechtliche Grundlage für die Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg. Die konkreten Bedingungen für die Benutzung der Kindertagesstätten, sowie für die Erhebung der Kostenbeiträge wurden in den nachstehend aufgeführten Satzungen durch die Gemeinde Britz geregelt.
Die Satzung für die Nutzung von Kindertagesstätten wurde am 29.08.2017 beschlossen. Die steigenden Kinderzahlen und der damit verbundene erhöhte Bedarf an Plätzen für Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt erforderte eine Beschränkung der Bereitstellungen von Plätzen für Kinder, deren Eltern oder Personensorgeberechtigte nicht mit Wohnsitz in Britz gemeldet sind. Die Satzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz wurde dementsprechend am 13.04.2021 geändert. Der Bedarf von Plätzen für Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde konnte weitestgehend gedeckt werden. Aktuell ist die Vorschulgruppe voll ausgelastet. Durch die Belegung aller Plätze der Vorschulgruppe kam es in der Vergangenheit zur Ablehnung von Betreuungsverträgen von Kindern mit Wohnsitz in der Gemeinde Britz (Zuzug). Für die Kinder im Grundschulalter mit Wohnsitz in der Gemeinde Britz konnte der Bedarf vollständig gedeckt werden. Die Nachfrage der Kinder aus den Nachbargemeinden ist sehr hoch. Diese Kinder können nur aufgenommen werden, wenn ausreichend Reserveplätze für Kinder der Gemeinde Britz zur Verfügung stehen. Die Satzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz hat sich als zielführend erwiesen.
2. Kostenbeitragssatzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz
Die Berechnung der Kostenbeiträge der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten auf der Basis eines Vom-Hundert-Satzes, welche auch die Einkommensentwicklung berücksichtigt, hat sich bewährt. Das Land Brandenburg hat mit den Änderungen des Kindertagesstättengesetzes (KitaG) die stufenweise Elternbeitragsbefreiung beschlossen. Als letzte Stufe wurde ab dem Kita-Jahr 2024/2025 nach § 17a KitaG für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung Beitragsfreiheit gewährt. Mit der Änderung des Kitagesetzes vom 11. Dezember 2024 wurde diese Regelung entfristet.
Das Land Brandenburg zahlt für die Einnahmeausfälle eine einheitliche Pauschale in Höhe von 125,00 EUR pro Kind/pro Monat.
Außerdem sind nach § 50 KitaG Eltern von Beiträgen befreit, deren Einkommen 20.000 EUR, bzw. 35.000 EUR, nicht übersteigen. Weitere Elternbeitragsbegrenzungen werden im § 51 KitaG festgeschrieben. Dies bedeutet in der Umsetzung der Gemeinde Britz:
Übersicht über die prozentuale und absolute Kostenbeteiligung der Gemeinde, des Landes Brandenburg und der Eltern im Jahr 2024:
Aufwendungen im Jahr 2024 = 1.161.298,06 EUR (aufgrund des fehlenden Jahresabschlusses der Gemeinde Britz wurden für die Positionen Sopo und Abschreibungen (AfA) die Haushaltsansätze für 2024 verwendet) Erträge aus Elternbeiträgen = 40.405,00 EUR > prozentualer Anteil 3,48% Erträge aus Zuschüssen/Zuwendungen des Landes = 800.103,77 EUR > 68,90% Anteil Gemeinde = 320.789,29 EUR > 27,62%
Hort Britz
Aufwendungen im Jahr 2024 = 503.657,10 EUR (aufgrund des fehlenden Jahresabschlusses der Gemeinde Britz wurde für die Position Abschreibungen (AfA) der Haushaltsansatz für 2024 verwendet) Erträge aus Elternbeiträgen = 46.312,99 EUR > 9,20% Erträge aus Zuschüssen/Zuwendungen des Landes = 301.251,07 EUR > 59,81% Anteil Gemeinde Britz = 156.093,04 EUR > 30,99%
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