Vorlage - BR-2025-047 IV
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Sachverhalt: Das Zweite Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe – (Kindertagesstättengesetz - KitaG) ist die rechtliche Grundlage für die Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg. Die konkreten Bedingungen für Versorgung mit Mittagessen wurden in der Satzung für die Versorgung mit Mittagessen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz durch die Gemeinde Britz geregelt.
Diese Satzung wurde am 29.08.2017 beschlossen. Der Zuschussbetrag der Eltern und Personensorgeberechtigten zum Mittagessen beträgt seit diesem Zeitpunkt konstant 1,87 EUR je Portion. Im Jahr 2024 wurden in der Max-Kienitz-Grundschule Britz 22.649 Portionen (Zuschuss der Gemeinde 1,53 EUR/Portion) und in der Kindertagesstätte „Britzer Sonnenzwerge“ 15.164 Portionen (Zuschuss der Gemeinde 1,13 EUR/Portion) für die Versorgung mit einem warmen Mittagessen geliefert. Die Anpassung der Umsatzsteuer auf 19 % sowie die aktuellen Preisentwicklungen haben einen Anstieg der Portionspreise zur Folge. Aktuell liegt ein Antrag auf Vertragsanpassung i.H.v. 3,50 EUR pro Portion (Zuschuss der Gemeinde 1,63 EUR/Portion) für die Kita „Britzer Sonnenzwerge“ vor.
Die Einrichtungen sind mit der Essenversorgung zufrieden
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