Vorlage - BR-2025-048

 
 
Betreff: Begrenzung der Höchstparkdauer in der Parktasche im Bereich Kirchstraße Friedhof
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:122.30.01.001-023/005
Beratungsfolge:
Bauausschuss Britz Vorberatung
11.06.2025 
Bauausschuss Britz      
Gemeindevertretung Britz Entscheidung

Die Gemeindevertretung Britz beschließt die

 

 

 

sung 1

Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbotes für die Kirchstraße im Bereich des Friedhofes. Weiterhin wird für die Parktasche in der Kirchstraße die Benutzung einer Parkscheibe vorgeschrieben. Die Höchstparkdauer wird auf 4 Stunden festgelegt.

Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.

 

 

oder

 

 

sung 2

Einrichtung einer eingeschränkten Haltverbotszone für die Dorfstraße und die Kirchstraße. Weiterhin wird für die Parktasche in der Kirchstraße die Benutzung einer Parkscheibe vorgeschrieben. Die Höchstparkdauer wird auf 4 Stunden festgelegt.

Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.

 

 

 

oder

 

 

keine Veränderungen der Halt- oder Parkregelungen in der Kirchstraße oder Dorfstraße vorzunehmen.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Kirchstraße in Britz ist eine kommunale Straße, die den Anwohnerverkehr aufnimmt. Sie ist mit Betonsteinpflaster ausgelegt und verfügt im Bereich des Friedhofes über eine ca. 60,00 m lange Parktasche mit Kopfsteinpflaster. Die Fahrbahnbreite beträgt etwa 6,00 m.

Spezielle Regeln zum Halten oder Parken sind nicht ausgewiesen. Es kann grundsätzlich auf der Fahrbahn geparkt werden, sofern eine minimale Durchfahrtsbreite von 3,05 m zur Verfügung bleibt. Vor und hinter Einmündungen sowie an engen oder unübersichtlichen Stellen ist das Parken ebenfalls unzulässig. Ist eine bauliche Einrichtung vorhanden, die zum Parken genutzt werden kann, ist diese zu verwenden (vgl. § 12 Abs. 4 S. 1 StVO). In allen Bereichen kann folglich auch dauerhaft geparkt werden.

 

Durch die Gemeindevertretung Britz wurde im Rahmen der Sitzung vom 28.04.2025 mitgeteilt, dass derzeit „Dauerparker“ aus dem Wohngebäude „Kirchstraße 1“ die Parktasche belegen. Die ursprünglich auf dem v. g. Grundstück abgestellten Fahrzeuge können aufgrund eines Pollers den Hof nicht mehr zum Parken nutzen. Ausweichend wird daher die Parktasche genutzt.

 

 

Um eine Lösung gegen das dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen zu realisieren, muss ein größerer Bereich betrachtet werden. Allein die Parktasche mit einer zeitlichen Beschränkung (z. B. 4 Stunden) mit Parkscheibe zu versehen würde dazu führen, dass auf der gegenüberliegenden Seite unmittelbar vor der Kirchstraße 1 / 2 geparkt wird. Um dem entgegenzuwirken, ist dort durch Verkehrszeichen (Vz.) 286 das Parken zu unterbinden.

Zu beachten ist, dass auch mit den Beschränkungen der Parkdruck weiterhin vorhanden ist. Die Fahrzeugführer werden nach alternativen Parkmöglichkeiten suchen oder ggf. ordnungswidrig parken.

 


sungsvorschlag 1

Die Minimallösung würde folgende Verkehrszeichen, Rohrpfosten und Zubehör umfassen. Zusätzlich ist die Leistung des Baubetriebshofes für die Aufstellung zu berücksichtigen. Die Kosten können über den Haushalt 2025 gedeckt werden.

 

Zeichen

Beschreibung

Anzahl

E-Kosten

(EUR)

G-Kosten

(EUR)

Vz. 314-10

Parken Anfang,

Aufstellung rechts

1

26,00

26,00

Vz. 314-20

Parken Ende,

Aufstellung rechts

1

26,00

26,00

Zz. 1040-32

Benutzungspflicht Parkscheibe

Max. Parkdauer 4 Stunden

2

17,00

34,00

Vz. 286

Eingeschränktes Haltverbot

1

23,00

23,00

Vz. 286-10

Eingeschränktes Haltverbot,

Beginn, Aufstellung rechts

1

23,00

23,00

Vz. 286-20

Eingeschränktes Haltverbot,

Ende, Aufstellung rechts

1

23,00

23,00

 

Rohrpfosten

4

50,00

200,00

 

Zubehör

7

6,00

42,00

Summe:

397,00

 

Abb. 1 - Entwurf Verkehrszeichenplansung 1

 


sungsvorschlag 2

Alternativ dazu ist die Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (ugs. „Parkverbotszone“) denkbar. Diese könnte sich entsprechend der Tempo-30-Zone erstrecken und würde die „Dorfstraße“ inkludieren. Dazu wären ähnlich der Tempo-30-Zone die Verkehrszeichen für das Zonen-Parkverbot an allen fünf Zufahrten zum Bereich aufzustellen. Innerhalb der Zone wäre dann das Parken nur in gekennzeichneten Flächen oder in entsprechenden baulichen Bereichen (Parktaschen) gestattet. Die Benutzung der Parktasche an der Kirchstraße müsste zusätzlich durch Verkehrszeichen zeitlich eingeschränkt werden (ähnlich Lösungsvorschlag 1). Die Kosten können über den Haushalt 2025 nicht gedeckt werden und müssten im Haushaltsplan 2026 berücksichtigt werden.

 

Zeichen

Beschreibung

Anzahl

E-Kosten

(EUR)

G-Kosten

(EUR)

Vz. 314-10

Parken Anfang,

Aufstellung rechts

1

26,00

26,00

Vz. 314-20

Parken Ende,

Aufstellung rechts

1

26,00

26,00

Zz. 1040-32

Benutzungspflicht Parkscheibe

Max. Parkdauer 4 Stunden

2

17,00

34,00

Vz. 290.1-40

Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone, doppelseitig

5

43,00

215,00

 

Rohrpfosten

2

50,00

100,00

 

Rohrrahmen

5

253,00

1.265,00

 

Zubehör

7

6,00

42,00

Summe:

1.708,00

 

Zusätzlich ist die Leistung des Baubetriebshofes für die Aufstellung zu berücksichtigen.

 

Abb. 2 - Entwurf Verkehrszeichenplansung 2

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

sung 1: 2025

sung 2: 2026

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

sung 1: ca. 397,00 Euro

sung 2: ca. 1.708,00 Euro

1221010-20100-5222000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

sung 1: ca. 397,00 Euro

sung 2: ca. 1.708,00 Euro

1221010-20100-7222000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

Beratungsfolge / Gremium

Sitzungs-datum

Status

Mitglieder

ges.  anw.

Abstimmungsergebnis

ja     nein     enth.     ausg.

BA Britz

12.05.2025

Ö

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen