Vorlage - CH-2025-025

 
 
Betreff: Vergabe der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebes Kloster Chorin
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Werkausschuss Chorin Vorberatung
13.05.2025 
Werkausschuss Chorin zur Kenntnis genommen     
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
22.05.2025 
Gemeindevertretung Chorin      

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt auf der Grundlage des § 29 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg (EigV) die Dr. Heilmaier & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebes Kloster Chorin zu beauftragen.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 106 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) sind der Jahresabschluss und der Lagebericht von Eigenbetrieben zu prüfen. Prüfungsbehörde ist entsprechend § 105 Abs. 3 BbgKVerf das Rechnungsprüfungsamt, welches sich gemäß § 106 Abs. 2 BbgKVerf eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedienen kann. Die Gemeinde hat auf Grundlage des § 29 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg (EigV) das Recht, einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorzuschlagen.

 

Die Prüfung der Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes Kloster Chorin wurde 2019 nach Empfehlung durch die Eigenbetriebsverordnung neu vergeben. Die Zusammenarbeit mit der seitdem beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH war erfolgreich, sodass für die Jahresabschlussprüfung 2024 die Auftragsvergabe erneut an diese Prüfungsgesellschaft vorgeschlagen wird.


Haushaltsauswirkungen

 

X  ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2025

X  Deckung vorhanden

X  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

8000,00 Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen