Vorlage - AA-2025-030
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt, vorbehaltlich eines positiven Zuwendungsbescheides, die Fortführung des Programms „Pflege vor Ort“ im Jahr 2025 und die Verwendung der finanziellen Mittel aus der Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik in Höhe von 16.000,00 Euro. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Umsetzung mit Buckow e.V. im Rahmen „Pflege vor Ort“ für den Zeitraum 30.06.2025 bis 31.12.2025 vertraglich zu vereinbaren.
Sachverhalt:
Das im April 2021 vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) gestartete Landesförderprogramm “Pflege vor Ort“, welches im Amt Britz-Chorin-Oderberg seit dem Jahr 2022 durch verschiedene Träger sowie der Unterstützung des Seniorenbeirates des Amtes Britz-Chorin-Oderberg umgesetzt wird, wurde vorerst bis zum 30. Juni 2025 fortgeführt. Eine Weiterführung über den 30. Juni 2025 ist beabsichtigt. Das Ministerium der Finanzen und für Europa (MdFE) hat inzwischen bekannt gegeben, dass das Kabinett den Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossen hat und als wesentlichen Eckpunkt die Fortsetzung des Paktes für Pflege angegeben hat. Der Pakt für Pflege soll mit jährlich 10 Mio. Euro auf dem Ausgabenniveau von 2024 fortgesetzt werden. Der neue Haushalt muss nun mit dem Haushaltsgesetz verabschiedet werden. Erst danach können Folgeanträge oder ganz neue Maßnahmen (auch für Folgeperioden) bewilligt werden. Bislang liegt noch keine konkrete Information vor, wann der Haushalt verabschiedet wird. Das Ministerium ist aber zuversichtlich, dass es noch im ersten Halbjahr 2025 (also vor dem 30.06.2025) dazu kommen wird (vgl. Anlage 1).
Der Amtsausschuss hat mit Datum vom 5. September 2024 daher vorerst die Weiterführung des Programms „Pflege vor Ort“ im Jahr 2025 für den Zeitraum 01.01.2025 bis 30.06.2025 beschlossen (Beschluss AA-2024-042). Mit Datum vom 25. September 2024 lag dem Amt Britz-Chorin-Oderberg der Zuwendungsbescheid für den Zeitraum 1. Januar 2025 bis 30. Juni 2025 in Höhe von 16.000,00 Euro vor. Eine Weiterleitung der Mittel für den Zeitraum an den Träger Buckow e. V. ist in Form eines Weiterleitungsbescheides (AA-2024-062 IV) erfolgt.
Hinweis der Verwaltung:
Für einen nahtlosen Übergang des Programms „Pflege vor Ort“ empfiehlt die Verwaltung, den Antrag beim Landesamt für Soziales und Versorgung auf Fortführung für den Zeitraum 01. Juli 2025 bis 31. Dezember 2025 in Höhe von 16.000,00 Euro zeitnah zu stellen. Die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 4.000,00 Euro sind im Haushaltsplan 2025 berücksichtigt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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