Vorlage - BR-2025-049

 
 
Betreff: Wahl eines Vertreters der Gemeinde für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde (ZWA)
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.24
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
26.05.2025 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen     

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz wählt

 

 

 Frau Katja Rosenkranz

 

 

zur Vertreterin der Gemeinde in der Verbandssammlung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde ist Mitglied des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde (ZWA) und entsendet nach § 7 Absatz 1 der Verbandssatzung des ZWA einen Vertreter der Gemeinde in die Verbandsversammlung.

 

Nach § 19 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) werden die kommunalen Verbandsmitglieder in der Verbandsversammlung grundsätzlich vom Hauptverwaltungsbeamten (Amtsdirektor) vertreten. Abweichend davon, kann nach § 19 Absatz 3 Satz 5 GKGBbg die Gemeindevertretung bei amtsangehörigen Gemeinden andere Vertreter und deren Stellvertreter wählen.

 

Die Wahl erfolgt als Einzelwahl auf Grundlage des § 19 Absatz 4 GKGBbg i. V. m. § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf). Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 1 Satz 5 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn die Gemeindevertretung dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 1 Satz 6 BbgKVerf).

 

Nach dem Ausscheiden des mit Beschluss BR-2024-033 gewählten Vertreters Ricardo Apel, ist die Position neu zu wählen. Frau Katja Rosenkranz war bisher die stellvertretende Vertreterin der Gemeinde in der Verbandsversammlung (Beschluss BR-2024-34).

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen