Vorlage - NI-2025-020
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Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage an der Hebewerkstraße (im Bereich zwischen SHW und Grenzhäuser 2) auf Grundlage der Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Ziesche umzusetzen. Für die Beleuchtungsanlage sollen technische Leuchten mit verzinkten Stahlmasten und Leuchtenaufsätze in lichtgrau verwendet werden.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Bauleistungen auszuschreiben und dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Niederfinow hat in ihrer Sitzung am 14.11.2024 die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage Hebewerkstraße – Grenzhäuser (Neuerrichtung im Bereich zwischen neuem Schiffshebewerk und Grenzhäuser 2) beschlossen.
Die dafür erforderlichen Planungsleistungen wurden an das Ingenieurbüro Ziesche aus Panketal vergeben. Bereits in der Sitzung des Entwicklungsausschusses am 17.10.2024 sowie in der Gemeindevertretersitzung am 14.11.2024 wurde eine erdverkabelte Beleuchtungsanlage aufgrund der Standortverhältnisse als Vorzugsvariante herausgearbeitet.
Das Ingenieurbüro hat unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten, der Bebauung, der Oberflächenbeschaffenheit, der potenziellen Maststandorte sowie der bestehenden Infrastrukturen die Entwurfsplanung für eine leitungsgebundene, energieeffiziente LED-Straßenbeleuchtungsanlage erstellt. Vorgeschlagen wird der Einsatz von technischen Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 7,0 Metern und einem Leuchtenabstand von ca. 30 Metern, in Anlehnung an die bereits vorhandene Beleuchtungsanlage in der Hebewerkstraße und die auf dem Gelände des WSA stehenden Leuchtentypen.
Die vorhandenen Straßenlampen zwischen altem Schiffshebewerk und Dorfmitte bestehen aus verzinkten Stahlmasten und lichtgrauen Beleuchtungskörpern. In dieser Art, allerdings mit geraden Masten, sollte auch die neue Beleuchtungsanlage ausgeführt werden.
Die Leuchtenanordnung berücksichtigt die erforderliche Gleichmäßigkeit, Mindestbeleuchtungsstärke sowie die reduzierte Blendung für Verkehrsteilnehmende. Durch den Einsatz von technischen Leuchten wird das Licht gezielt in Richtung Fahrbahn bzw. Gehweg und weg von den anliegenden Grundstücken gelenkt.
Die geplante Beleuchtungsanlage beginnt in Höhe des Stromverteilerkastens der E.DIS AG auf dem Flurstück 27/1 der Flur 4 der Gemarkung Niederfinow und endet am Grundstück Grenzhäuser 2. Die Kostenschätzung des Ingenieurbüros beläuft sich auf ca. 125.500 € brutto. Auf einer Strecke von rund 650 m sind in Richtung Hebewerk rechtsseitig 22 Masten geplant. Eine weitere Leuchte soll an der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Bushaltestelle installiert werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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