Vorlage - AA-2025-037
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die „Hauptsatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg“ entsprechend der Anlage 1.
Sachverhalt:
Auf Grund rechtlicher Hinweise der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim, des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg und auf Grund der Neufassung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg mit Wirkung vom 5. März 2024 ergab sich zwingender Handlungsbedarf zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg aus dem Jahr 2019 (Anlage 2).
Die konkreten Änderungen sind in Anlage 3 zu dieser Beschlussvorlage detailliert gegenübergestellt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Kommunalausschuss am 25.06.2025:
- § 10 Absatz 2 Nummer 1: Die Wertgrenze soll von 10.000 Euro auf 25.000 Euro angehoben werden - § 9 Absatz: Es sind – wie in der bisherigen Fassung der Hauptsatzung – auch andere Formen der Beteiligung (nicht nur offene) zuzulassen.
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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