Vorlage - AA-2025-038
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Geschäftsordnung entsprechend der Anlage 1.
Sachverhalt:
Auf Grund der Neufassung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und auf Grund verschiedener Hinweise der Kommunalaufsicht, ist die Geschäftsordnung des Amtsausschusses pflichtig zu überarbeiten.
Die Einzelheiten der Änderungen gegenüber der Geschäftsordnung aus dem Jahr 2016 (Anlage 2) sind detailliert in der Synopse (Anlage 3) dargestellt. Neben den zahlreichen rechtlichen Korrekturen, beziehen sich die Änderungen vor allem auf den Bereich der Digitalisierung (Ratsinformationssystem, elektronische Ladung, Videositzungen) und eine eigenständige Norm für Anträge zur Geschäftsordnung.
Die Struktur der Geschäftsordnung wurde in logischere Abschnitte als bisher unterteilt, was zahlreiche Änderungen in der Nummerierung der Paragrafen zur Folge hat.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Kommunalausschuss vom 25.06.2025:
§ 10 Absatz 2: Die namentliche Abstimmung soll wie bisher von ZWEI Mitgliedern beantragt werden können.
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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