Vorlage - CH-2025-030
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, das Wohngrundstück Serwester Dorfstraße 55/56, 16230 Chorin mit den Flurstücken 62/1.0 und 62/2.0 sowie die unbebauten Flurstücke 62/5, 61/1.0 und 61/2.0 mit einer Größe von insgesamt 2.495 m², der Flur 3, in der Gemarkung Chorin, im Wege eines unverbindlichen Bieterverfahrens öffentlich anzubieten. Als Richtwert für die Gebotsabgabe ist ein Kaufpreis in Höhe von 150.000 € zu benennen. Das Grundstück ist über einen Zeitraum von mindestens sechs Wochen öffentlich (u.a. auf Immo Scout24, der Homepage des Amtes Britz-Chorin-Oderberg, im Amtsblatt und in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde) anzubieten. Nach Eingang der Kaufangebote wird die Gemeindevertretung Britz in einem gesonderten Beschluss über den Kaufpreis und weitere den Verkauf betreffende Konditionen beraten und beschließen.
Sachverhalt: Das Wohngrundstück Serwester Dorfstraße 55/56 im Ortsteil Serwest befindet sich im Eigentum der Gemeinde Chorin. Zum Grundstück gehören die Flurstücke : Fl.: 3- 62/1.0, Gem.: Serwest, Größe: 100 m² GbBl.: 334 Lfd. Nr. 14 Fl.: 3- 62/2.0, Gem.: Serwest, Größe: 98 m² GbBl.: 169 Lfd. Nr. 11 Fl.: 3- 62/5.0, Gem.: Serwest, Größe: 1.446 m² GbBl.: 408 Lfd. Nr. 75 Fl.: 3- 61/1.0, Gem.: Serwest, Größe: 600 m² GbBl.: 92 Lfd. Nr. 115 Fl.: 3- 61/2.0, Gem.: Serwest, Größe: 251 m² GbBl.: 169 Lfd. Nr. 10. Ges.: 2.495 m²
Auf dem Wohngrundstück befindet sich ein erheblich desolates Mehrfamilienhaus mit 4 Wohn-einheiten. Es ist seit ca. 5 Jahren unbewohnt.
Die Zukunft dieser Gemeindeimmobilie wird bereits seit längerer Zeit in der Gemeindevertretung diskutiert. Nachdem nun der Plan, auf dem Grundstück eine allgemeinmedizinische Praxis einzurichten, von den Kaufinteressenten verworfen wurde und die erforderliche Komplettsanierung für die Gemeinde nicht zielführend und zu kostenintensiv ist, sollte erneut der Verkauf der Immobilie vorangetrieben werden. Die Verwaltung schlägt der Gemeindevertretung einen Verkauf im Wege eines unverbindlichen Bieterverfahrens, bei dem der Marktwert des Grundstückes anhand der eingegangenen Gebote festgestellt wird, vor. Beim Bieterverfahren ist die Verwendung eines Richtwertes für die Höhe der Gebotsabgabe erforderlich. Weiterhin sollte sich die Gemeindevertretung den Zwischenverkauf, also den Verkauf des Grundstückes vor Beendigung des Bieterverfahrens, vorbehalten, um ggf. flexibel reagieren zu können und einen Verkauf bereits vor Fristende vornehmen zu können.
Berechnung des Richtwertes: Fl.: 3- 62/1.0, 100 m² x 38,00 € Grundstück BRW Serwest/ Ortsl. = 3.800,00 € Haus: Buchwert = 1,00 € Fl.: 3- 62/2.0, 98 m² x 38,00 € Grundstück BRW Serwest/ Ortsl. = 3.724,00 € Haus: Buchwert = 1,00 € Fl.: 3- 62/5.0, 1.446 m² x 38,00 € Grundstück BRW Serwest/ Ortsl. = 54.948,00 € Fl.: 3- 61/1.0, 600 m² x 7,00 € Hausgärten (Mittel) = 4.200,00 € Fl.: 3- 61/2.0, 251 m² x 7,00 € Hausgärten (Mittel) = 1.757,00 € Ges.: 68.431,00 € Es wird vorgeschlagen als Richtwert für die Gebotsabgabe einen Betrag in Höhe von 150.000 € festzulegen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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