Vorlage - HO-2025-014
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt auf der Grundlage des § 80 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2023 zu entlasten.
Sachverhalt: Die Gemeinde Hohenfinow hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 80 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten eine Entscheidung zu treffen (§ 80 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf).
Der Jahresabschluss der Gemeinde Hohenfinow zum 31.12.2023 wurde am 25.11.2024 aufgestellt und durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (RGPA) des Landkreises Barnim geprüft. Der Jahresabschluss wurde insbesondere dahingehend geprüft, ob der Haushaltsplan eingehalten wurde, die Ergebnis-, Finanz- und Teilrechnungen sowie die Bilanz ein zutreffendes Bild über die tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vermitteln, die gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften bei der Verwendung von Erträgen, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen sowie bei der Verwaltung und dem Nachweis des Inventars eingehalten worden sind und der Rechenschaftsbericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und eine zutreffende Darstellung von der Lage der Gemeinde abgibt. Der Prüfer empfiehlt der Gemeindevertretung, den Jahresabschluss 2023 zu beschließen und den Amtsdirektor für das Haushaltsjahr 2023 uneingeschränkt zu entlasten.
Auf Basis des Prüfberichtes und des Prüfungsergebnisses wurde der Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Hohenfinow am 17.06.2025 durch den Amtsdirektor festgestellt und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung und Entscheidung über die Entlastung vorgelegt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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