Vorlage - OD-2025-032 IV
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Sachverhalt:
Die Stadt Oderberg beabsichtigt am Ende der „Solthus Gasse“ den Einbau von Absperrpollern als Abgrenzung zur Uferböschung der Havel-Oder-Wasserstraße.
Der Standort befindet sich im Denkmalbereich mit Flächencharakter. Auf Anfrage bei der Denkmalschutzbehörde (UDB) des Landkreises Barnim bestehen keine Bedenken / Einwände zur vorgeschlagenen Ausführung mit 2 Stück feststehenden Absperrpollern, Farbe „Anthrazit“ gemäß den Anlagen (1) + (2).
Da die Poller nach Auffassung der UDB keine Verkehrseinrichtung gemäß § 43 StVO, sondern eine Verkehrssicherungsanlage darstellen, ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich. Eine Erlaubnis wird gemäß Stellungnahme vom 04.06.2025 in Aussicht gestellt.
Der vorgeschlagenen Ausführung wird für die Beantragung der denkmalrechtlichen Erlaubnis und für die weitere Bearbeitung zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: ja / nein
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