Vorlage - AA-2025-043
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beruft folgende Personen als beratende Mitglieder (sachkundige Einwohner) in den Bau- und Feuerwehrausschuss:
Sachverhalt:
Mit Beschluss AA-2024-034 hat der Amtsausschuss einen Bau- und Feuerwehrausschuss mit neun Mitgliedern und drei beratenden Mitgliedern (sachkundige Einwohner) gebildet. In diesen Ausschuss können somit nach § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) beratende Mitglieder berufen werden.
Beratende Mitglieder haben in dem Ausschuss, in den sie berufen werden ein aktives Teilnahmerecht, sie können jedoch nicht Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende eines Ausschusses sein und haben keine Stellvertreter. Sie haben kein Stimmrecht.
Mit Beschluss AA-2024-048 wurden drei Personen als beratende Mitglieder in den Bau- und Feuerwehrausschuss berufen:
Herr René Dörbandt ist jedoch nicht Einwohner im Sinne des § 11 Absatz 1 BbgKVerf und konnte somit nicht als sachkundiger Einwohner berufen werden. Die Berufung von Herrn Winkels und Herrn Gieseler war rechtmäßig.
Die Berufung der beratenden Mitglieder erfolgt formlos, die namentliche Besetzung kann aber durch deklaratorischen Beschluss festgestellt werden. Dieser Beschluss dient lediglich der Klarstellung und Dokumentation.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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