Vorlage - AA-2025-044

 
 
Betreff: Berufung von beratenden Mitgliedern in den Sozialausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:111.01.01.001
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
04.09.2025 
Amtsausschuss      

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beruft folgende Personen als beratende Mitglieder (sachkundige Einwohner) in den Sozialausschuss:

 

1.

Frau Antje Behling-Scholz

2.

Herr Frank Marschke

3.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Beschluss AA-2024-034 hat der Amtsausschuss einen Sozialausschuss mit acht Mitgliedern und drei beratenden Mitgliedern (sachkundige Einwohner) gebildet. In diesen Ausschuss können somit nach § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) beratende Mitglieder berufen werden.

 

Beratende Mitglieder haben in dem Ausschuss, in den sie berufen werden ein aktives Teilnahmerecht, sie können jedoch nicht Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende eines Ausschusses sein und haben keine Stellvertreter. Sie haben kein Stimmrecht.

 

In der Sitzung des Sozialausschusses am 25. März 2025 wurden zwei Personen als beratende Mitglieder in den Sozialausschuss berufen (Vorlage AA-2025-021):

 

  1. Frau Antje Behling-Scholz
  2. Herr Frank Marschke

 

Beratende Mitglieder müssen jedoch gemäß § 44 Absatz 4 Satz 1 BbgKVerf durch die Gemeindevertretung bzw. in diesem Fall über § 140 BbgKVerf durch den Amtsausschuss berufen werden.

 

Die Berufung der beratenden Mitglieder erfolgt formlos, die namentliche Besetzung kann aber

durch deklaratorischen Beschluss festgestellt werden. Dieser Beschluss dient lediglich der Klarstellung und Dokumentation.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2025 ff.

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

ca. 450 Euro

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

250 Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

250 Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

 

Jeder sachkundige Einwohner erhält pro Anwesenheit bei einer Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 15 Euro.

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen