Vorlage - AA-2025-044
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beruft folgende Personen als beratende Mitglieder (sachkundige Einwohner) in den Sozialausschuss:
Sachverhalt:
Mit Beschluss AA-2024-034 hat der Amtsausschuss einen Sozialausschuss mit acht Mitgliedern und drei beratenden Mitgliedern (sachkundige Einwohner) gebildet. In diesen Ausschuss können somit nach § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) beratende Mitglieder berufen werden.
Beratende Mitglieder haben in dem Ausschuss, in den sie berufen werden ein aktives Teilnahmerecht, sie können jedoch nicht Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende eines Ausschusses sein und haben keine Stellvertreter. Sie haben kein Stimmrecht.
In der Sitzung des Sozialausschusses am 25. März 2025 wurden zwei Personen als beratende Mitglieder in den Sozialausschuss berufen (Vorlage AA-2025-021):
Beratende Mitglieder müssen jedoch gemäß § 44 Absatz 4 Satz 1 BbgKVerf durch die Gemeindevertretung bzw. in diesem Fall über § 140 BbgKVerf durch den Amtsausschuss berufen werden.
Die Berufung der beratenden Mitglieder erfolgt formlos, die namentliche Besetzung kann aber durch deklaratorischen Beschluss festgestellt werden. Dieser Beschluss dient lediglich der Klarstellung und Dokumentation.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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