Vorlage - BR-2025-056
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz benennt Herrn Robby Lange als Mitglied des Sozialausschusses.
Sachverhalt:
Mit Beschluss BR-2024-038 hat die Gemeindevertretung einen Sozialausschuss mit fünf Mitgliedern gebildet, für den mit Beschluss BR-2024-039 folgende Mitglieder benannt wurden:
Herr Ricardo Apel hat durch Wegzug aus dem Wahlgebiet eine Wählbarkeitsvoraussetzung verloren und ist seit dem 1. April 2025 kein Mitglied der Gemeindevertretung mehr, so dass ein Mitglied für den Sozialausschuss nachzubesetzen ist.
Nach § 44 Absatz 2 Satz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) benennen die Fraktionen entsprechend ihrem Vorschlagsrecht die Ausschussmitglieder. So lange in der Gemeindevertretung keine Fraktionen existieren, erfolgt die Benennung direkt durch die Mitglieder der Gemeindevertretung.
Die Benennung der Mitglieder erfolgt formlos, die namentliche Ausschussbesetzung kann aber nach § 44 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf durch deklaratorischen Beschluss festgestellt werden. Dieser Beschluss dient lediglich der Klarstellung und Dokumentation.
Stellvertretende Vorsitzende der Ausschüsse werden bei Bedarf durch die Ausschüsse selbst aus ihrer Mitte gewählt (§ 44 Absatz 5 Satz 8 BbgKVerf).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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