Vorlage - LI-2025-021
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt, den Entwicklungsausschuss mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Absatz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) kann die Gemeindevertretung zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung aus ihrer Mitte ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse können der Gemeindevertretung Empfehlungen geben.
Mit Beschluss LI-2024-034 bildete die Gemeindevertretung einen Entwicklungsausschuss. Dieser soll nun aufgelöst werden.
Gemäß § 44 Absatz 6 Satz 1 BbgKVerf können „Ausschüsse auf Antrag einer Fraktion aufgelöst, neu- oder umgebildet werden“. In Abwesenheit von Fraktionen, kann die Gemeindevertretung (wie schon bei der Bildung des Ausschusses) ohne Antrag über die Auflösung entscheiden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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