Vorlage - LS-2025-020
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt
Sachverhalt:
Durch die Ordnungsbehörde sollten Maßnahmen erarbeitet werden, die im Bereich der Straße „Elsengrund“ im Ortsteil Stolzenhagen in Höhe des „Geo-Garten“ eine Verkehrsberuhigung herbeiführen können.
Neben der möglichen Einrichtung einer Tempo-30-Zone (Beschlussvorlage LS-037/2023 vom 16.01.2024) sind bauliche Veränderungen an der Straße in Form von Fahrbahnverengungen möglich. Diese müssen so gestaltet sein, dass Verkehrsteilnehmende die Engstellen erkennen können.
Verschiedene Maßnahmen wurden geprüft und sind nachfolgend dargestellt.
Vorschlag 1 – Einengung durch Leitschwellen weiß Realisierung einer versetzten Einengung durch auf die Fahrbahn montierte Leitschellen in weiß. Um die Sichtbarkeit vor allem in der Dunkelheit zu gewährleisten, sind Leitelemete mit rot/ weißer Markierung anzubringen.
Vorschlag 2 – Pflanzkübel Anstatt der Leitelemente wäre die Positionierung von zwei großen Pflanzkübeln denkbar. Diese sind beidseitig mit dem Verkehrszeichen Vz. 626-10/ -20 (Leitplatte) zu versehen, um die Kübel auch in der Dunkelheit sichtbar zu gestalten. Die Bepflanzung muss regelmäßig gepflegt werden, um ein überwachsen der Vz. zu verhindern. Die Kosten für Bepflanzung und Unterhaltung müssen berücksichtigt werden.
Vorschlag 3 – Verschwenkungs- und Beruhigungsinseln Durch die Platzierung von zwei Verschwenkungs- und Beruhigungsinseln wird die Fahrbahn künstlich verengt und die Geschwindigkeit in Folge reduziert. Die vorgefertigten Elemente werden versetzt auf die Fahrbahn geschraubt und mit entsprechenden Verkehrszeichen sichtbar gestaltet. Auf eine Markierung auf Betonsteinpflaster kann in der Regel verzichtet werden.
Für alle v. g. Vorschläge ist die Zustimmung der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim (SVB) in Form einer Verkehrsrechtlichen Anordnung erforderlich. Eine Voranfrage bei der SVB ergab, dass alle Vorschläge grundsätzlich anordnungsfähig sind.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |