Vorlage - NI-2025-030 IV
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Sachverhalt:
Gemäß § 27 Abs. 1 KomHKV Bbg. ist die Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Bestandteil des Berichtes ist eine Übersicht über die Entwicklung der Haushaltsjahre 2023 und 2024 gegenüber der Haushaltsplanung 2025 und dem aktuellen IST 2025 mit Buchungsstand 29.08.2025. Aus den vorliegenden Daten und Informationen wird eine Hochrechnung für das Jahr 2025 abgeleitet. Die wesentlichen Positionen und Abweichungen werden erläutert.
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