Vorlage - OD-2025-045

 
 
Betreff: 1. Änderung des Stellenplans 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
10.09.2025 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg      
Anlagen:
Anlage 1 zu OD-2025-045

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die 1. Änderung des Stellenplans 2025 in der EG S 8a gemäß der Anlage 1 zu OD-2025-045.

 


Sachverhalt:

Gemäß § 67 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (Brandenburgische Kommunalverfassung BbgKVerf) hat der Stellenplan für jeden nicht nur vorübergehenden beschäftigten Arbeitnehmer eine Stelle im Haushaltsjahr auszuweisen. Der Stellenplan ist als Obergrenze einzuhalten; Abweichungen sind nur zulässig, soweit sie auf Grund des Besoldungs- und Tarifrechtes zwingend erforderlich sind. Nachtägliche Änderungen des Stellenplanes bedürfen eines Beschlusses der Stadt Oderberg und sind der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen.

 

Anlass für die 1. Stellenplanänderung 2025 ist die beabsichtigte Einstellung zweier staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d). Der Kinderhort „Am Albrechtsberg“ in Oderberg verfügt über eine Kapazität von 61 Kindern. Zum Schuljahresbeginn am 8. September 2025 sind alle Plätze vergeben. r 7 Kinder kann kein Hortplatz ab dem 8. September 2025 vergeben werden. Bis auf einen Antrag sind diese Anträge im Juli 2025 eingegangen. Zwei Kinder sind nicht aus Oderberg. Der Antrag auf Kapazitätserhöhung auf 70 Kinder wurde beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) bereits gestellt, sodass von einer zeitnahen Vergabe der Hortplätze auszugehen ist.

 

Laut Einwohnermelderegister sind in der Stadt Oderberg 105 Kinder im Alter von 6 Jahren bis 12 Jahren gemeldet (Stand 9. Juli 2025). Somit werden 37 Kinder in anderen Horteinrichtungen außerhalb der Stadt Oderberg betreut. Grund dafür ist der Besuch anderer Grundschulen.

 

Die Kita „Oderberger Rasselbande“ verfügt über eine Kapazität von 70 Kindern. Nach dem aktuellen Raumnutzungskonzept und den baulichen Gegebenheiten verteilen sich die Anteile an Krippen- und Kindergartenplätzen wie folgt:

Krippenplätze 16

Kindergartenplätze 54.

 

Zum Stichtag 01.09.2025 besuchen 49 Kinder die Einrichtung. Davon sind 14 Krippenkinder und 35 Kindergartenkinder. Bis zum Ende des Jahres werden 9 Kinder aufgenommen (5 Krippenkinder und 4 Kindergartenkinder). Somit werden bis zum 31.12.2025, nach aktuellem Stand, 58 Kinder betreut. Für das Jahr 2026 liegen 3 Anmeldungen vor, diese Kinder können ebenfalls aufgenommen werden.

 

Laut Einwohnermelderegister sind 93 Kinder im Alter von 0 Jahren bis 6 Jahren in der

Stadt Oderberg gemeldet (Stand zum 30.06.2025).

Davon werden 7 Kinder in anderen Einrichtungen des Amtes Britz-Chorin-Oderberg betreut und 18 Kinder außerhalb des Amtes Britz-Chorin-Oderberg. Folglich sind derzeit alle Bedarfe gedeckt.

 

Es ist zu beachten, dass durch Migration und Zuzug aus dem Berlin-nahen Raum die Nachfrage weiter steigen könnte.

 

Aufgrund der vorliegenden Zahlen besteht die Notwendigkeit das pädagogische Personal um zwei zusätzliche Stellen als staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d) im Stellenplan mit einer Arbeitszeit von jeweils 30 Wochenstunden (0,7692 VZE), insgesamt 1,5384 VZE, zu erweitern.

 

r das Haushaltsjahr 2025 (1. Oktober 2025 bis 31.Dezember 2025) ergibt sich ein Personalkostenaufwand in Höhe von rund 23.908,88.

 

Die Personalkosten können wie folgt gedeckt werden:

 

  1. Durch den Zuschuss zu den Kosten für das pädagogische Personal, der vom Örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt wird in Höhe von rund 20.083,46 €.
  2. Es ist damit zu rechnen, dass der Verpflegungsaufwand für den Hort „Am Albrechtsberg“r das Jahr 2025 einen nichtverbrauchten Haushaltsansatz von 1.912,71 € aufweist
  3. Es ist damit zu rechnen, dass das Haushaltskonto Reinigung durch Dritte der Kita „Oderberger Rasselbande“ r das Jahr 2025 einen nichtverbrauchten Haushaltsansatz von 1.912,71 € aufweist.

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2025 ff.

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

119.524,20 €

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

20.083,46 Euro

3650401-80311-4142000

3650401-80301-4142000

Aufwendungen

23.908,88 Euro

-3.825,42 Euro

3650401-80311-5012000-5032000

3650401-80301-5012000-5032000

Mehraufwand wird in 2025 durch minderaufwand kompensiert (3650408-80311-5271100; 3650406-80301-5241070)

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

23.908,88 Euro

 

-3.825,42 Euro

3650401-80311-5012000-5032000

3650401-80301-5012000-5032000

3650408-80311-5271100

3650408-80301-5241070

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu OD-2025-045 (309 KB)