Vorlage - LS-2025-023
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/25 „Errichtung Biogasanlage“ im OT Lunow.
Sie billigt den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 01/25 „Errichtung Biogasanlage.
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses. Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr.01/25 ist gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.01/25 „Errichtung Biogasanlage“ sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und die Behördenbeteiligung durchzuführen.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 04.08.2025 hat die Biogas Anklam Verwaltungs-GmbH einen Antrag auf Einleitung eines Bauleitverfahrens für die Erstellung eines Bebauungsplanes gestellt. Zur Errichtung einer Biogasanlage auf einer landwirtschaftlichen Fläche in Lunow müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, daher ist die Durchführung eines Bauleitverfahrens erforderlich. Mit dem Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/25 „Errichtung Biogasanlage“ wird das Bauleitplanverfahren zur Errichtung und zum Betrieb einer Biogasanlage auf landwirtschaftlichen Flächen in der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen begonnen. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/25 beabsichtigt die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen, auf der ca. 4,1 ha großen Fläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Biogas“ gemäß § 11 BauNVO zu schaffen. Da die angestrebte Festsetzung mit den Darstellungen im Flächennutzungsplan (Entwurf) übereinstimmt, kann der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, es ist keine Anpassung des FNP erforderlich. Mit dem vorliegenden Vorentwurf soll die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgen.
Das Plangebiet befindet sich auf einer Ackerfläche südwestlich des Ortsteils Lunow. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit einer Flächengröße von 4,11 ha umfasst Teilflächen der Flurstücke 233/2, 234/2 und 290 der Flur 6, Gemarkung Lunow und wird wie folgt begrenzt:
Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage mit einer Gaseinspeiseanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen, Verkehrsflächen und Grünflächen auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Erneuerbare Energie“.
Die für die Bebauung vorgesehene Fläche befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist somit notwendig, um die planungsrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen für die geplante Errichtung der Biogasanlage zu schaffen.
Das Verfahren wird gemäß § 12 BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird vom Vorhabenträger erarbeitet und wird Bestandteil des Bebauungsplanes.
Der Vorhabenträger hat sich zur Übernahme der entstehen Kosten für das Gesamtverfahren verpflichtet.
Anlagen:
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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