Vorlage - LS-2025-023

 
 
Betreff: Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 12 BauGB und Billigung des Vorentwurfes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01/25 „Errichtung Biogasanlage“ in der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Entscheidung
16.09.2025 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen      
Anlagen:
10-25-077_Anlage_Aufstellungsbeschluss_28082025_ekö
03_Begründung_vBP_Biogas Lunow_080925
01_PZ_vBP_Biogas Lunow_080925
02_VEP_GP25-007_2.LP00-c-Lageplan_SOW_SGE
04_Anl1_Vorhabenbeschreibung_250904
05_Umweltinformation_Biotoptypen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/25 Errichtung Biogasanlage“ im OT Lunow.

 

Sie billigt den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 01/25Errichtung Biogasanlage.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses. Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr.01/25 ist gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

 

Der Amtsdirektor wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.01/25 Errichtung Biogasanlage“ sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und die Behördenbeteiligung durchzuführen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 04.08.2025 hat die Biogas Anklam Verwaltungs-GmbH einen Antrag auf Einleitung eines Bauleitverfahrens für die Erstellung eines Bebauungsplanes gestellt.

Zur Errichtung einer Biogasanlage auf einer landwirtschaftlichen Fläche in Lunow müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, daher ist die Durchführung eines Bauleitverfahrens erforderlich.

Mit dem Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/25Errichtung

 Biogasanlage wird das Bauleitplanverfahren zur Errichtung und zum Betrieb einer Biogasanlage auf landwirtschaftlichen Flächen in der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen begonnen.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/25 beabsichtigt die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen, auf der ca. 4,1 ha großen Fläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Biogas“ gemäß § 11 BauNVO zu schaffen.

Da die angestrebte Festsetzung mit den Darstellungen im Flächennutzungsplan (Entwurf) übereinstimmt, kann der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, es ist keine Anpassung des FNP erforderlich.

Mit dem vorliegenden Vorentwurf soll die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgen.

 

  1. umlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich auf einer Ackerfläche südwestlich des Ortsteils Lunow. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit einer Flächengröße von 4,11 ha umfasst Teilflächen der Flurstücke 233/2, 234/2 und 290 der Flur 6, Gemarkung Lunow und wird wie folgt begrenzt:

  • Im Norden, Westen und Süden durch landwirtschaftliche Flächen (Acker)
  • Im Osten durch eine Tierhaltungsanlage und anschließend die Oderberger Straße.

Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

 

 

  1. Anlass und Ziel der Planung:

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage mit einer Gaseinspeiseanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen, Verkehrsflächen und Grünflächen auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Erneuerbare Energie“.

 

Die für die Bebauung vorgesehene Fläche befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist somit notwendig, um die planungsrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen für die geplante Errichtung der Biogasanlage zu schaffen.

 

Das Verfahren wird gemäß § 12 BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird vom Vorhabenträger erarbeitet und wird Bestandteil des Bebauungsplanes.

 

Der Vorhabenträger hat sich zur Übernahme der entstehen Kosten für das Gesamtverfahren verpflichtet.

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen: 

 

  1. Übersichtskarte Geltungsbereich vBP-Plan Nr. 01/25
  2. Vorentwurf Panzeichnung und Begründung

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Die Kosten werden zu 100 % vom Vorhaben getragen.

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 10-25-077_Anlage_Aufstellungsbeschluss_28082025_ekö (1097 KB)    
Anlage 2 2 03_Begründung_vBP_Biogas Lunow_080925 (587 KB)    
Anlage 3 3 01_PZ_vBP_Biogas Lunow_080925 (421 KB)    
Anlage 4 4 02_VEP_GP25-007_2.LP00-c-Lageplan_SOW_SGE (2564 KB)    
Anlage 5 5 04_Anl1_Vorhabenbeschreibung_250904 (140 KB)    
Anlage 6 6 05_Umweltinformation_Biotoptypen (3219 KB)