Vorlage - OD-2025-046
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Vergabe von Reinigungsleistungen entsprechend der Leistungsverzeichnisse in den Anlagen 1 und 2.
Sachverhalt:
Die Stadt Oderberg hat als Trägerin einer Grundschule, zweier Kindertagesstätten und eines Jugendclubs folgende Reinigungsleistungen für diese Einrichtungen zu gewährleisten:
Diese Leistungen wurden in den zurückliegenden Jahren vollständig durch einen vertraglich gebundenen Dienstleister erbracht. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit und mit dem Ziel einer sparsamen Haushaltsführung wurden die Verträge mit diesem Dienstleister zum 31. Dezember 2025 gekündigt, um im Rahmen einer öffentlichen Vergabe die Möglichkeiten des Wettbewerbs zu nutzen und im Idealfall den Haushalt der Gemeinde zu entlasten.
Um die Wahrscheinlichkeit für möglichst zahlreiche Angebote zu erhöhen, erfolgt die Ausschreibung differenziert nach Reinigungsarten, bezieht sich aber jeweils auf alle vier Einrichtungen zusammen. Es werden somit folgende Lose gebildet:
LOS 1: Unterhalts- und Grundreinigung für Schule, Hort, Kita und Jugendclub (siehe Anlage 1) LOS 2: Glas- und Rahmenreinigung für Schule, Hort, Kita (siehe Anlage 2)
Dies vor allem aus der Überlegung heraus, dass die Glas- und Rahmenreinigung inhaltlich geringere fachliche Anforderungen an den Dienstleister stellt, als die Unterhalts- und Grundreinigung und gleichzeitig nur ein- bis zweimal im Jahr benötigt wird. Dadurch eröffnet sich die Möglichkeit, dass sich an der Ausschreibung zu LOS 2 Firmen beteiligen, die wegen der räumlichen Entfernung LOS 1 nicht adäquat bedienen könnten. Es sollte auch mehr Firmen am Markt geben, die sich auf den Bereich der Glasreinigung spezialisiert haben als Komplettdienstleister. Dies zeigt auch die Erfahrung früherer Vergaben in diesem Sektor. Die Vergabe soll im Zeitraum Oktober/November 2025 durchgeführt und der Zuschlag an den wirtschaftlichsten Anbieter erteilt werden. Vertrags- und Leistungsbeginn ist der 1. Januar 2026. Die Verträge sollen über einen Zeitraum von zwei Jahren abgeschlossen werden, sich automatisch um ein Jahr verlängern und eine Klausel zur außerordentlichen Kündigung für den Fall der anhaltenden Nicht- oder Schlechtleistung beinhalten.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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