Vorlage - AA-2025-063
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt, vorbehaltlich eines positiven Zuwendungsbescheides, die Fortführung des Programms „Pflege vor Ort“ im Jahr 2026 und die Verwendung der finanziellen Mittel aus der Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik in Höhe von insgesamt 30.896,00 Euro. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Umsetzung mit Buckow e. V. und Grün-Weiss 90 Oderberg e.V. im Rahmen „Pflege vor Ort“ vertraglich zu vereinbaren. Sachverhalt:
Das im April 2021 vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) gestartete Landesförderprogramm “Pflege vor Ort“, welches im Amt Britz-Chorin-Oderberg seit dem Jahr 2022 durch verschiedene Träger sowie der Unterstützung des Seniorenbeirates des Amtes Britz-Chorin-Oderberg umgesetzt wird, wird bis zum 30. Juni 2027 fortgeführt.
Das Programm hat in Umsetzung mit dem Träger Buckow e.V. und dem Seniorenbeirat des Amtes Britz-Chorin-Oderberg bei den Pflegebedürftigen und den pflegenden Angehörigen eine entsprechende Wertschätzung erfahren (vgl. Anlage 1 - Sachbericht 2024 sowie Zwischenbericht 2025). Daher unterstützt und begrüßt der Seniorenbeirat des Amtes Britz-Chorin-Oderberg eine Weiterführung auch über das Jahr 2025 hinaus.
Für das Haushaltsjahr 2026 liegen der Verwaltung zwei Anträge vor.
Der Seniorenbeirat des Amtes Britz-Chorin-Oderberg bittet um Antragstellung beim Landesamt für Soziales und Versorgung auf Fortführung des Programms für das Haushaltsjahr 2026 (vgl. Anlage 2). Eine Zusammenarbeit ist weiterhin mit dem Träger Buckow e. V. vorgesehen, welcher sich in den Jahren 2023 bis 2025 bei der Umsetzung des Programms etabliert hat. Buckow e. V. ist ein erfahrener und professioneller Anbieter im Bereich der Altenarbeit.
Ein zweiter Antrag wurde vom Sportverein „Grün-Weiss 90 Oderberg e. V.“ eingereicht (vgl. Anlage 3). Im Rahmen des Bundesprogrammes „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ wurde von 2023 bis 2025 in Oderberg eine wöchentliche inklusive Sportgruppe für Menschen mit und ohne Demenz sowie Pflegegrad aufgebaut – die sogenannte „Igelball-Gruppe“. Die Sportgruppe wird in Zusammenarbeit des Landkreises Barnim, dem Amt Britz Chorin Oderberg, dem Kompetenzzentrum Demenz, dem Sportverein „Grün-Weiß-90-Oderberg“, dem Kreissportbund sowie dem AWO Bezirksverband Brandenburg Ost und der Volksolidarität Barnim e.V. organisiert und durchgeführt. Die Förderung im Rahmen des Bundesprogrammes „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ endet am 31.12.2025. Im Zentrum der beantragten Förderung für das Haushaltsjahr 2026 steht die Weiterführung und der Ausbau des bestehenden Angebotes. In Kooperation mit dem Lunower Sportverein und auf Basis des bewährten Konzeptes soll neben Oderberg eine weitere Sportgruppe im Ortsteil Lunow initiiert werden.
Hinweis der Verwaltung:
Die Weiterführung der Förderrichtlinie „Pflege vor Ort“ ist mit Wirkung vom 01.07.2025 in Kraft getreten (vgl. Anlage 4). Kommunen erhalten Fördermittel, damit Projekte direkt vor Ort, in den Dörfern und den Gemeinden entstehen können, die es ermöglichen, dass Menschen mit Pflegebedarf weiterhin am gemeinschaftlichen Leben teilnehmen können, durch Angebote und Informationen entlastet werden und so möglichst lange in ihrem vertrauten Wohnumfeld leben können.
Der jährliche Förderhöchstbetrag ist den beigefügten Anlagen zur Förderrichtlinie zu entnehmen. Er berechnet sich aus einem für alle Kommunen einheitlichen Sockelbetrag in Höhe von 20.000 Euro zuzüglich eines Betrages berechnet nach der für den jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt ausgewiesenen regionalen Pflegeprävalenz gemäß der amtlichen Pflegestatistik 2023 zum Stichtag 15. Dezember 2023 in Verbindung mit seinem oder ihrer jeweiligen Anzahl an Einwohnerinnen und Einwohnern in der besonders von Pflegebedürftigkeit betroffenen Altersgruppe ab 80 Jahren nach der Zensusberechnung von 2022.
Für einen nahtlosen Übergang des Programms „Pflege vor Ort“ empfiehlt es sich, den Antrag beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) auf Fortführung im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von insgesamt 38.620,00 Euro (davon 30.896,00 Euro Förderung) zeitnah zu stellen.
Über den Verfahrensgang wird durch die Verwaltung informiert.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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