Vorlage - OD-018/2015 IV
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Mit Schreiben vom 26.11.2013 wurde durch die Perspektive Oderberg ein Antrag auf Errichtung eines Fußgängerüberweges auf der Schwedter Straße –Stadtmitte – an den Brandenburgischen Landesbetrieb für Straßenwesen gestellt. Im Anhörungsverfahren wird das Amt Britz-Chorin-Oderberg darum gebeten, über geeignete Maßnahmen zur Fußgängerführung/ Schulwegsicherung an der B158 nachzudenken (04/2014). Am 13.11.2014 wird festgehalten, dass die Zahlen der Fußgänger/ Kinder vom ÖPNV an Frau Dibowski zugearbeitet werden. Mit Schreiben vom 04.11.2014 werden wir aufgefordert, die Zahlen der querenden Fußgänger zuzuarbeiten. Eine Verkehrszählung der Fußgänger ist aus Kapazitätsgründen nicht leistbar. Der Antrag der Perspektive Oderberg wird mit der besonderen Gefährdung der Kinder auf dem Schulweg begründet. Im Landkreis Barnim ist das Projekt zur Erhöhung der Schulwegsicherheit existent. Hiernach gibt es das „verkehrssichere Kind“ nicht, “vielmehr kann die Sicherheit für Kinder auf ihren Verkehrswegen nur dann verbessert werden, wenn der Verkehrsraum und Verkehrsfluss kindersicher organisiert und gestaltet wird.“ In Auswertung der Schulwegsicherheit für die Grundschule Oderberg kommt der Landkreis Barnim zu folgender Einschätzung: „Die Kinder empfinden das Aussteigen und die Querung der Straße als schwierig. Aus Sicht der Eltern ist die Überquerung der Schwedter Straße auf der Höhe der Bushaltestelle schwierig. Vielfach wurde der Wunsch eines Fußgängerüberweges geäußert. Ein solcher Fußgängerüberweg entwickelt nur bei einer entsprechenden Verkehrsbelastung seine gewünschte Wirkung. Beobachtungen an verschiedenen Tagen ergaben lediglich vor und nach der Schulzeit einen entsprechenden Querungsbedarf. Zu anderen Tageszeiten waren nur wenig Fußgänger zu beobachten.“ Zum jetzigen Zeitpunkt wird durch die Projektgruppe kein Fußgängerüberweg empfohlen. Die Kinder werden derzeit mittels Schülerlotze auf ihrem Schulweg begleitet. Hierfür wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Der Fachdienst Bürgerservice/ Ordnung sieht bezüglich der Schulwegsicherung, vor allem auf Grund der Auswertungen aus dem Projekt zur Erhöhung der Schulwegsicherheit im Landkreis Barnim gegenwärtig keine Notwendigkeit der Schaffung eines Fußgängerüberweges an vorbenannter Stelle.
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