Vorlage - AA-026/2015
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Der Amtsausschuss beschließt die Vergabe der Teil-Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zu einem Betrag in Höhe von 9.032,10 inkl. Umsatzsteuer an die Firma LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH.
Sachstand:
Mit Beschluss-Nr. AA-05/2012 vom 26.04.2012 wurde in der Sitzung des Amtsausschusses am 10.05.2012 der von der Firma LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH erstellte Gefahrenabwehrbedarfsplan in der Fassung vom 23.04.2012 beschlossen. Mit diesem Beschluss wurde die Amtsverwaltung und -wehrführung gleichzeitig beauftragt, bis zum 30.10.2012 eine Prioritätenliste für Maßnahmen in den Bereichen Standorte (Feuerwehrgebäude), Personal und Fahrzeuge für den Zeitraum 2013 bis 2017 auf der Grundlage des Sollkonzeptes zu erarbeiten.
Mit Beschluss-Nr. AA-18/2012 vom 28.09.2012 wurde in der Sitzung des Amtsausschusses am 11.10.2012 die Prioritätenliste im Bereich des Brandschutzes bis zum Jahr 2017 beschlossen. Als Maßnahmen wurden hierbei eine umfangreiche Sanierung des Feuerwehrgebäudes in Lunow, der Umbau/ Neubau des/ eines Feuerwehrgerätehauses Niederfinow, ggf. der Umbau/ die Erweiterung des Standortes Parstein in Abhängigkeit des Fortbestandes der Rettungswache, der Ersatz des KLF am Standort Sandkrug durch einen TSF-W (und Umsetzung des KLF aus Sandkrug nach Niederfinow) sowie der Ersatz des TLF 16 am Standort Parstein durch einen TSF-W priorisiert.
Der Amtsausschuss beschloss am 05.09.2013 die nachfolgende Prioritätenliste:
Zur weiteren Umsetzung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes wurde die Prioritätenliste für das Jahr 2014 wie folgt angepasst:
Nach § 3 Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes Brandenburg haben Gemeinden, Ämter und Städte Gefahrenabwehrbedarfspläne unter Beteiligung der kommunalen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Der Gefahrenabwehrbedarfsplan definiert in kommunaler Eigenverantwortung sowohl das Schutzziel als auch den zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Umfang der kommunalen Feuerwehr. Die kommunalen Gefahrenabwehrbedarfspläne bilden die Grundlage für die Gefahrenabwehrplanung der Landkreise in Bezug auf die überörtliche Hilfeleistung und den Katastrophenschutz. Auf Grund der Notwendigkeit, die finanziellen Ressourcen des Amtes Britz-Chorin-Oderberg effizient einzusetzen, des auch bei der Freiwilligen Feuerwehr zu spürenden demografischen Wandels, der sich verschlechternden Tageseinsatzbereitschaft und des enormen Investitions- bzw. Werterhaltungsstaus bei den Feuerwehrgerätehäusern und –fahrzeugen ist der Träger des Brandschutzes gefordert, den Brandschutz administrativ und taktisch neu aufzustellen bzw. die Zeichen der Zeit zu erkennen und den Gefahrenabwehrbedarfsplan und die daraus resultierenden Maßnahmen anzupassen. Aus diesem Grunde wurde in den vergangenen Sitzungen des Kommunal- bzw. Amtsausschusses angeregt, den Gefahrenabwehrbedarfsplan überarbeiten zu lassen. Eine Teil-Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes macht nur Sinn, wenn die aufstellende Firma diese Fortschreibung erarbeitet. Aus diesem Grunde liegt nun das Angebot der Firma LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH vor. Die Beratungsleistung umfasst folgende Arbeiten: 1) Aktualisierung der Daten der freiwilligen Kräfte (Qualifikation, Wohnorte- und Arbeitsortevertei- lung) sowie des Fahrzeugbestandes 2) 1. Ortstermin/ Workshop zur Teil-Fortschreibung des Soll-Konzeptes (Standorte und Fahrzeuge) des Gefahrenabwehrbedarfsplanes 3) LUELFRINKE-interne Diskussion der Ergebnisse des 1. Workshops und Formulierung eines Soll-Konzeptes (Standorte und Fahrzeuge) und Ableiten von Maßnahmen 4) 2. Ortstermin/ Workshop mit Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse 5) Verfassen eines kompakten Ergebnisberichts (Ist-Standes Personal und Fahrzeuge sowie Soll-Konzept Standorte und Fahrzeuge).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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