Vorlage - AA-026/2015

 
 
Betreff: Vergabe der Teil-Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
07.05.2015 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   

Der Amtsausschuss beschließt die Vergabe der Teil-Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zu einem Betrag in Höhe von 9.032,10 inkl. Umsatzsteuer an die Firma LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH.

 


 

 

 

 

Sachstand:

 

Mit Beschluss-Nr. AA-05/2012 vom 26.04.2012 wurde in der Sitzung des Amtsausschusses am 10.05.2012 der von der Firma LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH erstellte Gefahrenabwehrbedarfsplan in der Fassung vom 23.04.2012 beschlossen. Mit diesem Beschluss wurde die Amtsverwaltung und -wehrführung gleichzeitig beauftragt, bis zum 30.10.2012 eine Prioritätenliste für Maßnahmen in den Bereichen Standorte (Feuerwehrgebäude), Personal und Fahrzeuge für den Zeitraum 2013 bis 2017 auf der Grundlage des Sollkonzeptes zu erarbeiten.

 

Mit Beschluss-Nr. AA-18/2012 vom 28.09.2012 wurde in der Sitzung des Amtsausschusses am 11.10.2012 die Prioritätenliste im Bereich des Brandschutzes bis zum Jahr 2017 beschlossen.

Als Maßnahmen wurden hierbei eine umfangreiche Sanierung des Feuerwehrgebäudes in Lunow, der Umbau/ Neubau des/ eines Feuerwehrgerätehauses Niederfinow, ggf. der Umbau/ die Erweiterung des Standortes Parstein in Abhängigkeit des Fortbestandes der Rettungswache, der Ersatz des KLF am Standort Sandkrug durch einen TSF-W (und Umsetzung des KLF aus Sandkrug nach Niederfinow) sowie der Ersatz des TLF 16 am Standort Parstein durch einen TSF-W

priorisiert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Amtsausschuss beschloss am 05.09.2013  die nachfolgende Prioritätenliste:

 

 

 

Zur weiteren Umsetzung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes wurde die Prioritätenliste für das Jahr 2014 wie folgt angepasst:

 

 

Gefahrenabwehrbedarfsplan vom 10.05.2012

Prioritätenliste vom 05.09.2013

Haushaltplanung 2014

FZ

SOLL kurzfristig

Ersatz des MTW 1 Standort Oderberg

 

Ersatz des MTW 1 Standort Oderberg

 

MTW (gebraucht) Standort Oderberg 10.000,00 EUR

SOLL kurzfristig

Ersatz des TLF (16 Baujahr 1970, Standort Parstein) durch ein TSF-W (Typ Brandenburg)

 

Ersatz des TLF (16 Baujahr 1970, Standort Parstein) (durch ein gebrauchtes TLF*) durch ein gebrauchtes TSF-W

* ursprünglich geplant in 2013 gebrauchtes TLF der Stadt Bernau

 

TSF-W (gebraucht) Standort Parstein  90.000,00 EUR

GH

S. 37 Feuerwehrhaus Golzow - bauliche Funktion ausreichend

  • Keine Abgasabsauganlage
  • Tlw. Schäden in der Bausubstanz

 

 

 

 

  • Abgasabsauganlage
  • Prüfung und ggf. Austausch des Bodens in der Fahrzeughalle
  • Erneuerung der sanitären Anlagen

 

 

 

  • Abgasabsauganlage
  • Prüfung und ggf. Austausch des Bodens in der Fahrzeughalle
  • Erneuerung der sanitären Anlagen
  • Tlw. Erneuerung der Elektrik
  • Tlw. Erneuerung bzw. Ausbesserung des Daches

S. 38 Feuerwehrhaus Senftenhütte – bauliche Funktion nicht ausreichend

  • 1 Fahrzeugstellplatz; Seitenabstände beim vorhandenen Fahrzeug gering (unterschreiten Forderung der UVV), dadurch Situation sehr beengt
  • Keine Abgasabsauganlage vorhanden; zu wenig Stauraum vor dem Tor
  • Keine sanitären Anlagen (nur eine mobile Miettoilette)
  • Kein Schulungs- und Aufenthaltsraum
  • Keine Alarmparkplätze

 

 

 

  • Abgasabsauganlage
  • Einbau sanitärer Anlagen
  • Schulungs- und Aufenthaltsraum
  • Befestigung der Alarmparkplätze
  • Sanierung des Schlauchturms
  • Erneuerung Dach der Fahrzeughalle

 

 

 

  • Ausbau GH

 

 

 

Nach § 3  Brand- und  Katastrophenschutzgesetz des Landes Brandenburg haben Gemeinden, Ämter und Städte Gefahrenabwehrbedarfspläne  unter  Beteiligung der kommunalen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Der Gefahrenabwehrbedarfsplan definiert in kommunaler Eigenverantwortung sowohl das Schutzziel als auch den zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Umfang der kommunalen Feuerwehr. Die kommunalen Gefahrenabwehrbedarfspläne bilden die Grundlage für die Gefahrenabwehrplanung der Landkreise in Bezug auf die überörtliche Hilfeleistung und den Katastrophenschutz.

Auf Grund der Notwendigkeit, die finanziellen Ressourcen des Amtes Britz-Chorin-Oderberg effizient einzusetzen, des auch bei der Freiwilligen Feuerwehr zu spürenden demografischen Wandels, der sich verschlechternden Tageseinsatzbereitschaft und des enormen  Investitions- bzw. Werterhaltungsstaus bei den Feuerwehrgerätehäusern und –fahrzeugen ist der Träger des Brandschutzes gefordert, den Brandschutz administrativ und taktisch neu aufzustellen bzw. die Zeichen der Zeit zu erkennen und den Gefahrenabwehrbedarfsplan und die daraus resultierenden Maßnahmen anzupassen.

Aus diesem Grunde wurde in den vergangenen Sitzungen des Kommunal- bzw. Amtsausschusses angeregt, den Gefahrenabwehrbedarfsplan überarbeiten zu lassen. Eine Teil-Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes macht nur Sinn, wenn die aufstellende Firma diese Fortschreibung erarbeitet. Aus diesem Grunde liegt nun das Angebot der Firma LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH vor.  Die Beratungsleistung umfasst folgende Arbeiten:

1) Aktualisierung der Daten der freiwilligen Kräfte (Qualifikation, Wohnorte- und Arbeitsortevertei-

    lung) sowie des Fahrzeugbestandes

2) 1. Ortstermin/ Workshop zur Teil-Fortschreibung des Soll-Konzeptes (Standorte und Fahrzeuge)

    des Gefahrenabwehrbedarfsplanes

3) LUELFRINKE-interne Diskussion der Ergebnisse des 1. Workshops und Formulierung eines

    Soll-Konzeptes (Standorte und Fahrzeuge) und Ableiten von Maßnahmen

4) 2. Ortstermin/ Workshop mit Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse

5) Verfassen eines kompakten Ergebnisberichts (Ist-Standes Personal und Fahrzeuge sowie Soll-Konzept Standorte und Fahrzeuge).

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

9.032,10 €

1260101 10105 5431030

2015

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

 

 

 

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen