Vorlage - AA-2025-067
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Vergabe von Reinigungsleistungen entsprechend der Leistungsverzeichnisse in den Anlagen 2 bis 4.
Sachverhalt:
Das Amt Britz-Chorin-Oderberg ist Bewirtschafter der verschiedensten Objekte (Anlage 1) und hat für dieses Objekte grundsätzlich folgende Reinigungsleistungen zu gewährleisten:
Die konkreten Reinigungsleistungen pro Objekt sind ebenfalls der Anlage 1 zu entnehmen.
Diese Leistungen wurden in den zurückliegenden Jahren vollständig durch einen vertraglich gebundenen Dienstleister erbracht. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit und mit dem Ziel einer sparsamen Haushaltsführung wurden die Verträge mit diesem Dienstleister zum 31. Dezember 2025 gekündigt, um im Rahmen einer öffentlichen Vergabe die Möglichkeiten des Wettbewerbs zu nutzen und im Idealfall den Haushalt des Amtes zu entlasten.
Um die Wahrscheinlichkeit für eine Vielzahl an Angeboten zu erhöhen, erfolgt die Ausschreibung teilweise differenziert nach Objekten und Reinigungsarten, so dass folgende Lose gebildet werden:
Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung für Rathaus Britz, Kindertagesstätten,
Los 2: Grundreinigung für Feuerwehrgerätehäuser (Leistungsverzeichnis: Anlage 3)
Los 3: Glas- und Rahmenreinigung für alle Objekte außer Jugendclubs und Jugendkoordination (Leistungsverzeichnis: Anlage 4)
Da die Unterhaltsreinigung werktäglich bzw. zweiwöchentlich stattfindet, in den entsprechenden Objekten (insbesondere den Kindertagesstätten) höhere fachliche Anforderungen an die Leistung gestellt werden und diese darüber hinaus im gesamten Bereich des Amtes zu erbringen sind, wurden diese Leistungen in Los 1 zusammengefasst. Dazu gehört in diesen Objekten auch die jährliche Grundreinigung, da hier eine Differenzierung nach Dienstleistern nicht zweckmäßig ist. Hinweis: In der Kindertagesstätte in Lüdersdorf ist eine technische Kraft beschäftigt, die die Unterhaltsreinigung durchführt.
Die jährliche Grundreinigung der Feuerwehrgerätehäuser kann davon separiert betrachtet werden und wird deshalb als eigenes Los 2 ausgeschrieben. Das bedeutet, dass hier auch ein anderer Dienstleister mit ggf. weniger Kapazitäten den Zuschlag erhalten könnte, da die Anzahl der Leistungen überschaubarer ist. Hinweis: Bei den Feuerwehrgerätehäusern werden nur Objekte mit entsprechendem Leistungsumfang (Größe der zu reinigenden Fläche, höhere Glasfronten usw.) im Rahmen einer Dienstleistung gereinigt. Die nicht aufgeführten Gerätehäuser werden durch die Kameradinnen und Kameraden selbst gereinigt.
Die Glas- und Rahmenreinigung stellt inhaltlich geringere fachliche Anforderungen und kann auch durch spezialisierte Dienstleister erbracht werden, die bei der Unterhalts- und Grundreinigung sonst nicht in Frage kämen. Auch diese Leistung ist vom Umfang her als überschaubar zu betrachten, so dass die Glas- und Rahmenreinigung in einem eigenen Los 3 zugefasst wurde. Dadurch eröffnet sich auch Dienstleistern die Möglichkeit der Teilnahme, die sonst wegen der räumlichen Entfernung nicht an der Vergabe teilnehmen oder die anderen Leistungen nicht adäquat bedienen könnten.
Die Vergabe soll im Zeitraum Oktober/November 2025 durchgeführt und der Zuschlag je Los an den wirtschaftlichsten Anbieter erteilt werden. Vertrags- und Leistungsbeginn ist der 1. Januar 2026. Die Verträge sollen über einen Zeitraum von zwei Jahren abgeschlossen werden, sich automatisch jeweils um ein Jahr verlängern und eine Klausel zur außerordentlichen Kündigung für den Fall der anhaltenden Nicht- oder Schlechtleistung beinhalten.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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