Vorlage - AA-2025-070
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt auf der Grundlage des § 80 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2023 zu entlasten.
Sachverhalt: Das Amt Britz-Chorin-Oderberg hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 80 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten eine Entscheidung zu treffen (§ 80 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf).
Der Jahresabschluss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zum 31.12.2023 wurde am 26.11.2024 aufgestellt und durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (RGPA) des Landkreises Barnim geprüft. Die Prüfung wurde entsprechend der Vorgaben des § 104 BbgKVerf durchgeführt. Im Ergebnis empfiehlt der Prüfer dem Amtsausschuss die uneingeschränkte Entlastung des Amtsdirektors für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2023 zu beschließen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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