Vorlage - BR-011/2014
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Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz hat am 25.03.2013 die Aufstellung für den Bebauungsplan Nr. 100 „Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung an der Joachimsthaler Straße, Britz“ sowie die Änderung des gemeinsamen FNP der Gemeinden des ehemaligen Amtes Britz-Chorin im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 100 „Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung an der Joachimsthaler Straße, Britz“ in der Gemeinde Britz beschlossen. Auf dem derzeit unbebauten Areal Joachimsthaler Straße, Flurstück 1139 der Flur 3 der Gemarkung Britz soll Planungsrecht für die Errichtung eines Nahversorgungszentrums mit einem Verbrauchermarkt mit ca. 1.000 m² Verkaufsfläche, einem Getränkemarkt mit ca. 400 m² Verkaufsfläche, einem Café mit ca. 120 m² Verkaufsfläche sowie dazugehörige ca. 105 Stellplätze geschaffen werden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz hat am 28.10.2013 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 100 „Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung an der Joachimsthaler Straße, Britz“ gebilligt. Die Offenlage erfolgte im November bis Dezember 2013. Auf Grund der erfolgten Abwägung ist eine zeichnerische Anpassung sowie eine Korrektur einer textlichen Festsetzung und daraus (gemäß § 4a Abs. 3 BauGB) folgend eine erneute Offenlage erforderlich. Die grundlegenden Planungsabsichten, Intensionen der Art der Nutzung und geplanten quantitativen Zulässigkeiten ändern sich zum ursprünglichen Entwurf nicht. Dementsprechend wird auch die Auslegungsfrist angemessen verkürzt und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf zwei Wochen beschränkt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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