Vorlage - BR-034/2015
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, für die fachliche Durchführung und Begleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Eisengießerei Britz“ das Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH, Brunnenstraße 4 in 16225 Eberswalde zu beauftragen.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Ziele und der ursprüngliche Zweck des aufgestellten Bebauungsplanes „Eisengießerei Britz“ konnten nur sehr begrenzt realisiert werden und gehen mit den heutigen planungsrechtlichen Vorstellungen der Gemeinde für dieses Gebiet nicht mehr konform. Daher soll der Bebauungsplan „Eisengießerei Britz“ wegen Funktionslosigkeit aufgehoben werden.
Für die Aufhebung von Bebauungsplänen gelten gemäß § 1 Abs. 8 BauGB grundsätzlich die gleichen inhaltlichen und Verfahrensanforderungen wie für die Neuaufstellung oder Änderung. Daraus folgt u.a., dass auch die Aufhebung eines Bebauungsplanes die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung erfordert, und dass eine Begründung der Aufhebung einschließlich eines Umweltberichtes erarbeitet werden muss.
Zur fachlichen Durchführung und Begleitung des Aufhebungsverfahrens (u.a. die Erarbeitung von Plänen, der Begründung, des Umweltberichtes, die Durchführung der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligungen einschl. Abwägung usw.) wurde ein Angebot vom Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde (ibe) abgefragt. Das Ingenieurbüro ibe hat bereits die Aufstellung sowie die begonnene 1. Änderung des Bebauungsplanes „Eisengießerei Britz“ betreut und ist dadurch mit den Grundlagen des B-Planes „Eisengießerei Britz“ vertraut.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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